Verordnung „Testpflicht“ bei der Arbeit wird erweitert - Homeoffice-Regel strenger

Berlin · Die Pflicht Corona-Tests am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wird erweitert. Zudem sollen Arbeitnehmer zu Homeoffice verpflichtet werden können - solange nicht bestimmte Gründe dagegensprechen.

 Corona-Tests sollen Arbeitnehmern, die im Betrieb arbeiten müssen, zur Verfügung gestellt werden.

Corona-Tests sollen Arbeitnehmern, die im Betrieb arbeiten müssen, zur Verfügung gestellt werden.

Foto: dpa/Robert Michael

Die Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten Kostenpflichtiger Inhalt Corona-Tests am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wird deutlich erweitert. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passierte am Mittwoch das Bundeskabinett. Zudem müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig begründen, wenn sie das Angebot zur Tätigkeit im Homeoffice ablehnen.

Die Verordnung sieht vor, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich von zuhause aus arbeiten, künftig zwei Testangebote wöchentlich durch den Arbeitgeber erhalten müssen. Die neue Verordnung soll zeitgleich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten, die nach dem Bundestag an diesem Donnerstag abschließend im Bundesrat beraten werden soll.

"Wir befinden uns mitten in der dritten Welle und müssen uns mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen", erklärte dazu Heil. Durch die zusätzlichen Tests im Betrieb sollten "noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden". Angeboten werden können demnach entweder Selbsttests oder Schnelltests durch geschultes Personal.

Testpflicht für Arbeitgeber in NRW „ab sofort“ strenger

Arbeitgeber in NRW müssen Beschäftigten, die in einem Hochinzidenzgebiet leben, aber in Deutschland arbeiten, ab sofort mindestens zwei Corona-Schnell- oder Selbsttests pro Woche anbieten. Das geht aus der seit Mittwoch geltenden neuen Corona-Test- und Quarantäneverordnung für Nordrhein-Westfalen hervor.

Konkret geht es dabei in NRW etwa um Pendler aus den Niederlanden, die täglich oder mehrfach wöchentlich von ihrem Wohnort zur Arbeit über die Grenze kommen. Die Niederlande gehören laut der Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den Hochinzidenzgebieten mit besonders hohen Corona-Fallzahlen. Auch Polen steht auf der Liste. Die Kosten für die Tests muss der Arbeitgeber tragen. Die Änderung erfolge im Vorgriff auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, teilte das NRW-Gesundheitsministerium weiter mit.

Außerdem müssen symptomlose Personen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben und damit über einen vollständigen Impfschutz verfügen, künftig in NRW nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontaktperson einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person sind. Damit setzt die NRW-Landesregierung einen Beschluss der Gesundheitsminister der Bundesländer und des Bundes um. Nach RKI-Definition gelten Personen 14 Tage nach der zweiten Impfung als vollständig geimpft. Entwickelt die Kontaktperson jedoch trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben und zeitnah getestet werden.

Das Arbeitsministerium wies auch darauf hin, dass im Rahmen der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes alle Beschäftigten verpflichtet werden, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Solche Gründe können demnach beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz. Auch die bislang per Verordnung geregelte Pflicht für Arbeitgeber, wenn möglich Homeoffice anzubieten, wird dann Teil des Infektionsschutzgesetzes.

(AFP)
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