Corona-Regeln im Herbst : Doch Keine Homeoffice-Angebotspflicht für Arbeitgeber mehr
Eigentlich sollten die Corona-Regeln für Unternehmen im Herbst deutlich strenger werden. Aber die ursprünglichen Pläne von Arbeitsminister Heil wurden entschärft. Die Betriebe müssen doch nicht Homeoffice und Tests anbieten. Es bleibt bei Freiwilligkeit.
Die geplanten Corona-Vorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden: Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.
In einem früheren Entwurf der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. Das ist nicht mehr der Fall. Nach dpa-Informationen setzte sich die FDP in der Bundesregierung für die Entschärfung ein.
Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. „Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht“, hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.