Ab 1.September Kabinett beschließt Verordnung zum Energiesparen - Diese Maßnahmen gelten bald

In Deutschland gelten schon bald zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen. Ein Überblick.

 Leuchtreklame soll bald ab 22 Uhr untersagt sein.

Leuchtreklame soll bald ab 22 Uhr untersagt sein.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Ab kommende Woche Donnerstag gelten in Deutschland zahlreiche Vorschriften zum Energiesparen: Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offenstehen, Leuchtreklamen müssen ab 22.00 Uhr erlöschen, Denkmäler nicht angestrahlt werden. Am Arbeitsplatz sollen 19 Grad Celcius Raumtemperatur ausreichen, in öffentlichen Gebäuden bleiben die Flure kalt. Weitere Vorschriften sollen am 1. Oktober in Kraft treten.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch zwei Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes, mit denen schon in dieser Heizperiode, aber auch in den kommenden Energie eingespart werden soll. Die erste Verordnung gilt ab 1. September für sechs Monate, also bis 28. Februar.

Am Büro-Arbeitsplatz in einem öffentlichen Gebäude wird die Höchsttemperatur von 20 auf 19 Grad Celsius abgesenkt - je nach Art der Tätigkeit gelten andere Höchsttemperaturen, etwa zwölf Grad bei körperlich schwerer Tätigkeit. Medizinische Einrichtungen, Kitas und Schulen sind ausgenommen. Für Arbeitsräume in Unternehmen gelten laut Ministerium die festgelegten Höchstwerte „als Mindesttemperaturwerte“.

Vertragsklauseln in Mietverträgen über eine bestimmte Temperatur sind für die sechs Monate ausgesetzt. Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, sollen dies auch tun dürfen, wie das Wirtschaftsministerium erläuterte.

Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden. Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.

Auf Unternehmensseite sind vor allem Einzelhandel und Werbewirtschaft betroffen: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg. Werbeanlagen - also auch Schaufenster - dürfen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht beleuchtet sein. Ausgenommen sind etwa Fahrgastunterstände oder Bahnunterführungen.

Der Einzelhandel hat sich bereits auf die Verbote eingestellt. Der Branchenverband HDE startete eine Plakataktion - zu lesen ist „Türen zu, Geschäft offen“. So wollen die Einzelhändler verhindern, dass wegen geschlossener Ladentüren weniger Kundinnen und Kunden ins Geschäft kommen.

In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, große Hallen oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden - ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht für die Warmwasserbereitung zum Händewaschen genutzt werden. Kalt duschen ist aber nicht vorgeschrieben. Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen ist untersagt; brennen darf die Sicherheits- und Notbeleuchtung.

Die zweite Verordnung soll zwei Jahre lang gültig sein; vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. Oktober in Kraft treten.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Kabinettssitzung, mit den Maßnahmen könnten zwei bis zweieinhalb Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland eingespart werden. Das sei „nicht so viel, als dass wir uns zurücklehnen können“ - das Einsparziel der Bundesregierung im Winter lautet 20 Prozent.

„Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft“, erklärte Habeck. „Jeder Beitrag zählt.“

(AFP)
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