Bundesgesundheitsministerium Bundesregierung arbeitet an „Hotspot-Regeln“ ab 20. März

Berlin · Nach dem 20. März soll ein Corona-Basisschutz erhalten bleiben. Zu den Optionen der Länder gehören auch Hotspot-Regelungen, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt.

 Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach arbeitet an Hotspot-Regeln.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach arbeitet an Hotspot-Regeln.

Foto: dpa/Robert Michael

Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stehen die Beratungen zu den Corona-Regeln, die ab dem 20. März gelten sollen, kurz vor dem Abschluss. „Wir werden auf jeden Fall einen Vorschlag in den nächsten Stunden bringen können, der wichtige Basis-Schutzmaßnahmen für die Länder möglich macht“, sagte Lauterbach am Dienstagnachmittag bei einer Pressekonferenz mit der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden.

Dabei werde eine sogenannte Hotspot-Regelung eine wichtige Rolle spielen, erklärte der Minister. Sie solle auch nach dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen zum 20. März einen „guten Schutz“ für die Bevölkerung in jenen Gegenden ermöglichen, in denen die Corona-Neuansteckungen besonders hoch seien.

Lauterbach zufolge soll der entsprechende Entwurf noch an diesem Mittwoch ins Kabinett. „Wir werden möglicherweise in den nächsten Stunden zum Abschluss kommen“, erklärte der Minister. Danach sollen sich die Fraktionen voraussichtlich am Donnerstag mit den Vorschlägen befassen.

Weitere Details nannte Lauterbach zunächst nicht. „Die Details sind noch nicht ausverhandelt, aber ich kann Ihnen versichern: Wir arbeiten intensiv daran“, sagte er.

Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum 20. März „alle tiefgreifenderen“ Corona-Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag müsste noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann.

(dpa)
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