Von der Kita bis zum Altersheim Bund und Länder benennen Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Geflüchtete

Berlin · Mit "gebündelten Kräften" wollen Bund und Länder den Menschen helfen, die aus der Ukraine flüchten. Dafür formulierten die Regierungschefinnen und- chefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag bei ihrer Gipfelrunde eine Reihe von Maßnahmen. Ein Überblick:

 Die Regierungschefs der Länder fromulierten mit Bundeskanzler Olaf Scholz bei ihrer Gipfelrunde eine Reihe von Maßnahmen für ukrainsche Flüchtlinge.

Die Regierungschefs der Länder fromulierten mit Bundeskanzler Olaf Scholz bei ihrer Gipfelrunde eine Reihe von Maßnahmen für ukrainsche Flüchtlinge.

Foto: dpa/Michael Sohn

INTEGRATION UND SPRACHE

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen künftig an bestehenden Integrationsmaßnahmen teilnehmen. Dazu gehören beispielsweise integrations- und berufsbezogene Sprachkurse. Zeitnah sollen die Menschen auch an den kostenfreien Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge teilnehmen können. Dies sei ein "zentrales Erfolgskriterium bei der Arbeitsmarktintegration".

ARBEIT UND VERMITTLUNG

Die Menschen aus der Ukraine dürfen in Deutschland unmittelbar nach ihrer Ankunft eine Arbeit aufnehmen. Die Arbeitsagenturen sollen sie dabei unterstützen. Auf einer Internetseite können sich die Menschen außerdem auf Russisch und Ukrainisch über Hilfsangebote informieren. Bund und Länder wollen diese Maßnahmen laufend evaluieren und nötigenfalls anpassen.

KITAS UND SCHULEN

Der Zugang für Kinder, Jugendliche und Studierende zu Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen soll zügig ermöglicht werden. Damit einhergehen soll auch der Zugang zu schulpsychologischer Beratung. Bund und Länder planen zudem eine zentrale Koordinationsstelle auf Bundesebene für die Aufnahme von Waisenkindern und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

SENIOREN UND BEHINDERTE

Bund und Länder wollen für die ältere Generation der Geflüchteten Plätze in Pflege- und Altenheimen finden. Auch für Menschen mit Behinderungen sollen gesonderte Angebote bereitgestellt werden. Zudem vereinbarten Bund und Länder in ihrem Beschluss eine enge Zusammenarbeit, um Geflüchtete vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen.

GESUNDHEIT UND CORONA

Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Darunter fällt laut Bund-Länder-Beschluss ausdrücklich auch die psychologische Versorgung. Viele Bundesländer schlossen demnach bereits entsprechende Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, die auch die Ausgabe elektronischer Gesundheitskarten vorsehen. Auch Coronatests, Impfungen und Impfnachweise sind eingeplant.

KRANKE UND VERLETZTE

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe koordiniert gemeinsam mit Bund und Ländern die Behandlung von Kranken und Verletzten aus der Ukraine. Zum Einsatz kommt dabei das sogenannte Kleeblattverfahren. Die Patientinnen und Patienten werden auf verschiedene Regionen in Deutschland verteilt, um eine Überlastung von Intensivstationen zu verhindern.

(AFP)
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