Berlusconi-Urteil: Muss der Cavaliere ins Gefängnis?

Ein Jahr Haft für Berlusconi. Ob er sie antreten muss, ist unklar.

Mailand. Wegen Steuerhinterziehung hat ein Mailänder Gericht am Freitag den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi zu vier Jahren Haft verurteilt.

Wegen eines Amnestiegesetzes aus dem Jahr 2006 wurde die Strafe allerdings auf ein Jahr reduziert. Es ist das vierte strafrechtliche Urteil gegen den 76-Jährigen und dürfte das Ende der politischen Ambitionen Berlusconis bedeuten.

Die Richter befanden Berlusconi für schuldig, beim Kauf von Rechten an amerikanischen TV- und Kinofilmen durch seinen Medienkonzern Mediaset in den Jahren 2001 bis 2003 Steuern in Höhe von 270 Millionen Euro hinterzogen zu haben.

Er habe die Befehlskette bei dem Steuerbetrug angeführt, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Milliardärs behaupteten, Berlusconi habe sich wegen seiner politischen Verpflichtungen nicht detailliert um die Geschäfte seiner Familienholding Fininvest, zu der auch Mediaset zählt, kümmern können. Mit ihm angeklagt waren elf weitere italienische und amerikanische Geschäftsleute.

Die Richter untersagten Berlusconi außerdem die Ausübung öffentlicher Ämter für fünf Jahre. Überdies muss er zehn Millionen Euro zurückzahlen.

Es ist davon auszugehen, dass Berlusconis Anwälte in Berufung gehen. Erst wenn das Urteil in dritter Instanz bestätigt würde, müsste der Politiker die Haftstrafe auch antreten. Bis dahin könnten die Taten aber verjährt sein.

Für den Politiker, der 1994 in die Politik ging und auch noch wegen einer Affäre um die Prostitution Minderjähriger angeklagt ist, bedeutet das Urteil einen schweren Einschnitt. Bislang hatte er sich einer Verurteilung meist entziehen können.

Auch im vorliegenden Fall versuchte sich der dreimalige italienische Ministerpräsident vor der Strafverfolgung mit einem Gesetz zu schützen, das den Trägern der drei höchsten Staatsämter in Italien Immunität zusicherte.

Das Verfassungsgericht erklärte das Gesetz 2009 für verfassungswidrig. Die Verzögerungen, die das Gesetz im Prozess bewirkte, könnten die Taten aber vor einem abschließenden Urteil verjähren lassen.

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