Behörden rufen verstärkt Kontodaten ab

Zahl der Anfragen steigt um ein Drittel an.

Berlin. Die Zahl der Kontenabfragen durch Finanzämter und Sozialbehörden ist im vergangenen Jahr erneut um etwa ein Drittel gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 2010 wurden über das Bundeszentralamt für Steuern in 56.696 Fällen Konten abgefragt, etwa 13.600 Abrufe mehr als im Jahr 2009. Das teilte das Finanzministerium am Montag mit.

Von den 2010 erledigten Anfragen entfielen 48.558 Fälle auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Lediglich 8.138 Fälle betrafen nicht-steuerliche Anfragen von Sozialbehörden.

Zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch dürfen Behörden seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen.

Eine Abfrage erfolgt aber erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangte wegen des massiven Anstiegs ein Eingreifen. Schaar führte den sprunghaften Anstieg darauf zurück, dass die Kontrollbefugnisse der Behörden massiv ausgeweitet worden seien.

Im Bereich der Strafverfolgung genüge der Anfangsverdacht. Hinzu komme, dass der Zahlungsverkehr zunehmend bargeldlos sei. „Es ist dringend erforderlich, die Befugnisse für die Behörden deutlich zu beschränken.“

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