Beamtenpensionen Beamtenpensionen: Der Ruf nach Kürzungen wird lauter

Düsseldorf · Steuerzahlerbund und Ökonomen wollen Einschnitte bei der Altersvorsorge. Beamtenbund sieht keinen Reformbedarf.

Der Bund der Steuerzahler und führende Ökonomen fordern Einschnitte bei den Beamtenpensionen. Grund: Während das Niveau bei der gesetzlichen Rente sinkt, werden die Pensionen verschont. Dabei sind die Ruhestandsgehälter angesichts geringer Rücklagen eine finanzielle Zeitbombe: Laut einer Studie von Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg wird der Staat bis zum Jahr 2050 bis zu 1,4 Billionen Euro für Pensionen zahlen müssen.

„Es liegt auf der Hand, dass alle Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden müssen – bisher ist das leider nicht der Fall“, kritisiert Reiner Holznagel, Präsident beim Bund der Steuerzahler, auf Nachfrage dieser Zeitung.

Pensionäre bekommen hierzulande im Schnitt 2840 Euro brutto monatlich. Die Höchstversorgung wird bereits nach 40 Dienstjahren erreicht und beträgt 71,75 Prozent des letzten Gehaltes. Schon nach fünf Jahren haben Beamte Anspruch auf eine Mindestpension, die derzeit beim Bund zum Beispiel 1660 Euro monatlich ausmacht.

Im Gegensatz dazu müssen sich Rentner mit 48 Prozent ihres letzten Einkommens zufrieden geben. Wer 45 Jahre durchschnittliche Beiträge gezahlt hat, erhält derzeit 1441,35 Euro brutto monatlich. Arbeitnehmer, die während ihres Erwerbslebens nicht genug einzahlen, haben im Alter ein Anrecht auf Grundsicherung, die derzeit je nach Region etwa 800 Euro beträgt.

Um diese riesigen Unterschiede zu mindern, fordert Raffelhüschen, dass der Nachhaltigkeitsfaktor auf die Pensionen übertragen wird. Dieser Faktor koppelt seit 2004 die jährliche Rentenanpassung an die Veränderungen im Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch die Alterung der Gesellschaft möglichst gerecht auf Jung und Alt zu verteilen. Laut Raffelhüschen würde der Nachhaltigkeitsfaktor das Versorgungsniveau der Beamten auf lange Sicht erheblich reduzieren.

Höchstpension bald erst
nach 45 Dienstjahren?

Reinhold Schnabel, Rentenexperte von der Universität Duisburg-Essen, schlägt vor, die Zeit bis zur Höchstpension von 40 auf 45 Jahre zu erhöhen. Zudem fordert der Wissenschaftler von der Politik ein Nachdenken darüber, „wo man künftig Angestelltenverträge bieten kann statt Verbeamtung“. Dem schließt sich Reiner Holznagel an: „Die ausufernde Verbeamtungspraxis muss eingedämmt werden“, so der Chef vom Steuerzahler-Bund. „Nur wirklich hoheitliche Aufgaben sollten von Beamten wahrgenommen werden, alles andere funktioniert ebenso gut mit Angestellten.“

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) sieht bei den Pensionen dagegen keinen Handlungsbedarf. „Die eigenständige Beamtenversorgung ist nach vielen leistungsmindernden Reformmaßnahmen der letzten Jahrzehnte systemgerecht weiterentwickelt worden“, sagt dbb-Sprecher Frank Zitka.

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