Bafög für mehr Studenten

Die neue Ministerin Johanna Wanka plant eine Reform. Sie will die Altersgrenzen erhöhen und Teilzeitstudenten Geld geben.

Berlin. Die neue Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) setzt erste politische Signale: Am Freitag kündigte sie eine Reform des Bafögs an. Die Opposition und das Deutsche Studentenwerk begrüßten den Vorstoß — auch wenn er vor der Bundestagswahl wohl nicht mehr umgesetzt wird.

Nach Überzeugung Wankas geht die Unterstützung für Studierende „heute teilweise an der Lebenswirklichkeit vorbei“. Die Studentenschaft werde immer unterschiedlicher, weshalb die Förderung „weiter geöffnet“ werden müsse, sagte die CDU-Politikerin. Sie schlug vor, die Altersgrenze zu erhöhen und den Bafög-Anspruch auf Formen wie das Teilzeitstudium auszuweiten. Bei der nächsten Konferenz mit ihren Länder-Ministerkollegen Anfang April werde das Thema zur Sprache kommen, so Wanka.

Von den 2,5 Millionen Studierenden in Deutschland erhalten gegenwärtig rund 600 000 aus sozial schwächeren Haushalten Bafög-Leistungen. Im Schnitt liegt der Satz bei monatlich 436 Euro. Maximal sind es 670 Euro. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Den Staat kostet das Bafög jährlich rund 1,5 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon trägt der Bund, den Rest die Länder. Zuletzt wurde das Bafög vor drei Jahren geringfügig erhöht und die Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre aufgestockt.

Ekin Deligöz, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag

Bei der Opposition rennt Wanka mit ihrem Vorschlag offene Türen ein. „Das ist eine späte Einsicht von Schwarz-Gelb, aber auch eine Einsicht“, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD, Ernst Dieter Rossmann, unserer Zeitung. Die gleichen Ideen habe seine Partei schon seit längerem unterbreitet. „Eine konzeptionelle Modernisierung ist überfällig, aber dazu muss es auch mehr Mittel von Bund und Ländern geben“, sagte Rossmann.

Die Grünen sehen es genauso. „Der Wille zur Reform ist gut, aber er genügt nicht. Die Frage ist, ob Wanka auch das Geld dafür zur Verfügung stellt“, erklärte Fraktionsvize Ekin Deligöz.

Nach geltendem Recht gibt es das Bafög grundsätzlich nur für die Erstausbildung. In der Praxis heißt das: Wer zum Beispiel nach dem Abitur eine Banklehre macht und danach ein Studium aufnimmt, ist als Student nicht Bafög-berechtigt. Auch für die berufsbegleitende Fortbildung ist das Bafög nicht ausgelegt. „Dabei ist es ja durchaus gewünscht, dass Studenten Praktika machen oder einer Teilzeitarbeit nachgehen“, sagte Deligöz.

Wer zum Beispiel wegen der Geburt seines Kindes nur ein Teilzeitstudium absolviert, ist ebenfalls vom Bafög ausgeschlossen, weil das Gesetz zur Bedingung macht, dass das Studium Lebensmittelpunkt sein muss.

Auch das Studentenwerk reagierte erfreut auf Wankas Ankündigung. „Was die Ministerin skizziert, nämlich eine inhaltliche Weiterentwicklung des Bafögs, deckt sich voll mit dem, was wir schon länger fordern“, so Sprecher Stefan Grob auf Anfrage. Der Verband pocht unter anderem auf eine generelle Streichung der Altersgrenze beim Bafög.

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