Urteil: Untersuchungshaft zweier türkischer Journalisten rechtswidrig
In der Türkei blieben prominente Regierungskritiker in Haft, obwohl das Oberste Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte. Das war nicht rechtens, urteilte nun der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und erhebt weitere Vorwürfe gegen die Türkei.
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der unrechtmäßigen Untersuchungshaft zweier prominenter Journalisten verurteilt. Die Türkei habe rechtswidrig gehandelt, als sie Sahin Alpay und Mehmet Altan in Gefangenschaft behielt, obwohl das Oberste Gericht des Landes ihre Freilassungen angeordnet hatte, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.
Damit haben türkische Journalisten, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhaftet worden waren, zum ersten Mal erfolgreich vor dem Straßburger Gericht geklagt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der türkische Staat muss ihnen nun jeweils 21.500 Euro Entschädigung zahlen.
Alpay und Altan waren vor knapp zwei Jahren nach dem gescheiterten Militärputsch, für den die türkische Regierung den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen verantwortlich macht, festgenommen worden. Alpay schrieb für die inzwischen geschlossene Zeitung „Zaman“, das wichtigste Medium der Gülen-Bewegung. Altan leitete eine Diskussionssendung im Fernsehen.