Urteil in Berlusconis Sex-Prozess erst nach den Wahlen

Rom (dpa) - Auf Umwegen hat Silvio Berlusconi nun doch einen Teilerfolg erzielt. Das Urteil im „Bunga-Bunga-Prozess“ gegen den italienischen Ex-Regierungschef soll erst nach der Parlamentswahl Ende Februar fallen.

Das Gericht in Mailand kündigte laut Nachrichtenagentur Ansa am Montag an, dass als letzter Sitzungstag der 11. März geplant sei. Die Anklage wirft dem 76-Jährigen, der im Wahlkampf ein Mitte-Rechts-Bündnis anführt, Sex mit der damals noch minderjährigen Ruby sowie Amtsmissbrauch vor.

Beim nächsten Verhandlungstermin am kommenden Montag (28. Januar) soll laut Ansa die Mutter der inzwischen 20-jährigen Karima el-Mahroug - so Rubys echter Name - gehört werden. Berlusconi soll seine Stellung genutzt haben, damit die Polizei die junge Frau im Mai 2010 nach einer Festnahme wegen mutmaßlichen Diebstahls freiließ. Ruby und Berlusconi haben eine sexuelle Beziehung stets bestritten. Ruby sagte, sie habe lediglich Geld und Geschenke bekommen.

Das Gericht lehnte den Antrag von Berlusconis Anwälten auf eine Zeugenbefragung des Schauspielers George Clooney und des Fußballers Cristiano Ronaldo ab. Zudem wies es erneut die Forderung zurück, den Prozess bis zur Parlamentswahl am 24. und 25, Februar auszusetzen.

Die Anwälte hatten ihren Vorstoß damit begründet, dass die Mitte-Rechts-Koalition aus Berlusconis PdL (Volk der Freiheit) und der norditalienischen Lega Nord sonst mit Nachteilen rechnen müsse. Das Gericht argumentierte hingegen, es gebe keine Beeinträchtigung. Schließlich werde der Prozess ohnehin nach den Wahlen enden, da nun als letzte Termine der 4. und 11. März festgesetzt seien.

Die Plädoyers könnten unter Umständen aber am 11. Februar stattfinden. Die Staatsanwaltschaft lehnte zumindest die Bitte des Gerichts ab, vor den Plädoyers eine „Nachdenkpause“ einzulegen.

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