Verteilung von Flüchtlingen Polen und Ungarn kritisieren EuGH-Urteil

Berlin/Budapest (dpa) - Die ungarische Regierung will mit Rechtsmitteln gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verteilung von Flüchtlingen in Europa vorgehen.

Verteilung von Flüchtlingen: Polen und Ungarn kritisieren EuGH-Urteil
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„Wir meinen, dass hier der Europäische Gerichtshof politisch missbraucht wird“, sagte der ungarische Sozialminister, Zoltan Balog, im Deutschlandfunk. „Wir werden rechtlich, soweit wir Rechtsmittel haben, gegen diese Entscheidung kämpfen.“

Das Urteil sei zwar rechtskräftig, sagte Balog. „Aber das zwingt weder die Slowakei noch die Ungarn zu anderen Maßnahmen.“ Er bekräftigte damit die Haltung der Regierung in Budapest, trotz des Urteils weiterhin keine Flüchtlinge aufzunehmen, die über Kontingente auf die europäischen Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.

Auch Polens Außenminister Witold Waszczykowski hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Verteilung von Flüchtlingen kritisiert: „Nicht nur für Polen, sondern für ganz Europa resultiert aus diesem Urteil nichts Gutes“, sagte er. Denn die Entscheidung der EU, Flüchtlinge unter den Mitgliedsstaaten umzuverteilen, sei „nicht rechtmäßig und nicht der Sicherheitslage entsprechend“ gefällt worden.

Der Außenminister kündigte an, dass Polen auch weiterhin keine Flüchtlinge im Rahmen der Verteilung nach Kontingenten aufnehmen werde, selbst wenn eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohe: „Die Sicherheit Polens ist wichtiger als unbedachte Entscheidungen der europäischen Institutionen in der Flüchtlingsfrage“, sagte der Minister.

Ungarn und die Slowakei hatten vor dem EuGH gegen einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2015 geklagt und verloren. Der Beschluss sieht für jedes Land der EU die Aufnahme einer festgelegten Anzahl an Flüchtlingen vor. Auch Ungarn weigert sich, den Beschluss umzusetzen - die Slowakei will das Urteil zähneknirschend akzeptieren. Gegen Tschechien, das bisher nur ein gutes Dutzend Flüchtlinge aufgrund des Quotensystems aufgenommen hat, läuft ein Verfahren der EU-Kommission.

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