Affäre um Parlamentsjobs Le Pen verweigert Befragung durch Polizei

Paris (dpa) - Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat eine Befragung durch die Polizei in der Affäre um die Bezahlung von Assistenten im Europaparlament verweigert. Die Präsidentschaftskandidatin kam einer Vorladung der Polizei nicht nach.

Affäre um Parlamentsjobs: Le Pen verweigert Befragung durch Polizei
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Das bestätigten Ermittlerkreise der Deutschen Presse-Agentur. Die französische Justiz prüft, ob aus Parlamentsmitteln bezahlte Assistenten von FN-Europaabgeordneten in Wahrheit für die Partei tätig waren.

Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut sagte dem Sender BFMTV, dass die Chefin der Front National (FN) bereit sei, nach den Wahlen mit den Ermittlern zu sprechen. Le Pen hatte bereits am Mittwoch in einem Interview gesagt, dass die Justiz den Wahlkampf nicht stören dürfe „für eine Untersuchung, die auch gut später geschehen kann, die auch vor dem Wahlkampf hätte geschehen können“. Sie hatte die Vorwürfe mehrfach als politisches Manöver ihrer Gegner bezeichnet.

Premierminister Bernard Cazeneuve griff Le Pen scharf an. „Wenn man für die höchsten Verantwortungen kandidiert, kann man sich nicht über die Gesetze der Republik stellen“, sagte der Sozialist der französischen Nachrichtenagentur AFP.

Le Pen hatte nach Angaben ihres Anwalts am vergangenen Dienstag eine Vorladung für einen Termin am Mittwoch bekommen. Nach Informationen der Zeitung „Le Monde“ antwortete die FN-Chefin per Brief, dass sie bis nach der Parlamentswahl im Juni zu keiner Anhörung kommen werde. Nach Darstellung des Blatts kann sie als Europaabgeordnete nicht zu einer Befragung gezwungen werden, ohne zuvor ihre parlamentarische Immunität aufzuheben.

Am Mittwoch war gegen die Chefin von Le Pens Mitarbeiterstab ein Ermittlungsverfahren wegen Verschleierung von Untreue eingeleitet worden - Details sind nicht bekannt.

Parallel fordert das EU-Parlament von Le Pen selbst rund 339 000 Euro zurück, weil zwei ihrer Parlaments-Assistenten nach Erkenntnissen der EU-Anti-Betrugsbehörde Olaf gar nicht wie vorgeschrieben in der Volksvertretung tätig waren. Le Pen bestreitet die Anschuldigungen und geht auch juristisch gegen das EU-Parlament und Olaf vor. Ihr Anwalt Bosselut wies darauf hin, dass die französische Justiz seit 2015 in der Sache ermittelt. „Ich stelle einfach fest, dass diese Überstürzung heute keinen Sinn macht.“

Die Franzosen wählen ihren neuen Staatschef in zwei Wahlgängen am 23. April und 7. Mai. Le Pen liegt in Umfragen für den ersten Wahlgang klar vorn, für die entscheidende Stichwahl aber deutlich hinten.

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