Entschädigung für Völkermord Kolonialverbrechen: Herero und Nama verklagen Deutschland

New York. Vertreter der Volksgruppen der Herero und Nama aus Namibia haben in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht, um Entschädigungszahlungen wegen der Anfang des 20. Jahrhunderts begangenen Kolonialverbrechen zu erreichen.

Vor dem Abmarsch in den Kampf gegen die aufständischen Hereros in Deutsch-Südwestafrika wird die 2. Marine-Feldkompanie eingesegnet. (Archivfoto von 1904). In der Schlacht am Waterberg und während der darauf folgenden Vertreibung in die Omaheke-Wüste waren 1904 rund zwei Drittel des Herero-Volkes gestorben.

Vor dem Abmarsch in den Kampf gegen die aufständischen Hereros in Deutsch-Südwestafrika wird die 2. Marine-Feldkompanie eingesegnet. (Archivfoto von 1904). In der Schlacht am Waterberg und während der darauf folgenden Vertreibung in die Omaheke-Wüste waren 1904 rund zwei Drittel des Herero-Volkes gestorben.

Foto: Friedrich Rohrmann

In der am Donnerstag (Ortszeit) eingereichten Klage verlangen Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick zudem, Vertreter ihrer Gruppen müssten in Verhandlungen zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias einbezogen werden.

In der Klage heißt es, in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft über das damalige Deutsch-Südwestafrika (das heutige Namibia) sei zwischen 1885 und 1903 ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Geduldet von den Kolonialbehörden hätten die Siedler Frauen und Mädchen vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Bei einem 1904 einsetzenden Aufstand habe der deutsche General Lothar von Trotha einen Vernichtungsfeldzug geführt, in dem bis zu 100.000 Herero und Nama getötet worden seien.

Die Klageführer geben an, dass sie im Namen "aller Herero und Nama weltweit" auftreten. Sie verlangen "Entschädigung für den Völkermord", der damals unter der deutschen Kolonialverwaltung verübt worden sei. Rukoro hatte im Oktober bei einem Aufenthalt in Berlin angekündigt, dass die namibischen Volksgruppen von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen verlangen würden. Weder die Herero noch die Nama würden eine Entschuldigung akzeptieren, die keine Reparationen vorsehe, sagte der Herero-Chef.

Berlin führt seit 2014 mit der Regierung in Windhuk einen Dialog über die Aufarbeitung der Gräueltaten. Die Bundesregierung bezeichnet die Massaker zwar als Völkermord, lehnt Entschädigungszahlungen aber ab. Die Gespräche mit der namibischen Regierung liefen "aus unserer Sicht gut", sagte Außenamtssprecher Martin Schäfer am Freitag. Es sei "bewusst unterlassen" worden, mit Vertretern der betroffenen Volksgruppen direkte Gespräche zu führen. Die Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia sei "sehr eng und großzügig", die Entwicklungshilfeleistungen könnten "sich sehen lassen", fügte Schäfer hinzu. In den bilateralen Gesprächen solle es darum gehen, "gemeinsame Wege" zum Umgang zu finden. Das schließe dann "möglicherweise auch weitere Geldzahlungen ein".

Der Linken-Politiker Niema Movassat erklärte, bei der von Deutschland gezahlten Entwicklungshilfe sei "nicht garantiert, dass sie bei den Opfern ankommt". Die von den Nachkommen der Herero und Nama geforderten Kompensationen halte er für "längst überfällig". Er bezeichnete es als "absurd", dass "die Nachfahren des Genozids bisher von den Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia ausgeschlossen wurden".

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