Gefährdung von Grundwerten Justizreformen: EU-Kommission erhöht den Druck auf Polen

Brüssel (dpa) - Im Dauerstreit über die Unabhängigkeit der Justiz in Polen erhöht die EU-Kommission den Druck.

Am Montag eröffnete sie wegen der geplanten vorzeitigen Pensionierung von Richtern am Obersten Gerichtshof ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht - nur einen Tag, bevor die Maßnahmen greifen. Die Kommission hofft nach den Worten eines Sprechers auf ein Umdenken in letzter Minute. Die Rechtskonservative Regierung in Warschau will jedoch hart bleiben.

Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft 27 von 72 obersten Richtern. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass missliebige Richter vorzeitig entfernt werden könnten.

„Die Kommission ist der Meinung, dass diese Maßnahmen das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz untergraben“, erklärte die Brüsseler Behörde. Polen verstoße damit gegen Pflichten aus dem EU-Vertrag in Verbindung mit der Europäischen Grundrechtecharta. Der Kommissionssprecher erklärte, das Gesetz sei bereits im laufenden Rechtsstaatsdialog mit Polen angesprochen worden, doch habe es keine befriedigende Lösung gegeben. Man bleibe offen für Gespräche.

Die Regierung in Warschau entgegnete, man werde die Vorbehalte aus Brüssel analysieren und pünktlich binnen eines Monats Stellung nehmen. Geklärt werde die Sache aber wohl vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser solle über „die Grenzen der Einmischung des Gemeinschaftsrechts in die Autonomie der EU-Mitglieder in ihrem Justizwesen“ entscheiden, sagte Europaminister Konrad Szymanski nach einer Meldung der Agentur PAP.

Die EU-Kommission erhebt seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Deshalb hat sie bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, unter anderem im Dezember eines wegen neuer Pensionierungsregeln an normalen Gerichten.

Zusätzlich zu Vertragsverletzungsverfahren startete die Kommission im Dezember erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen. Dieses ist viel weitreichender als normale Vertragsverletzungsverfahren: Das Artikel-7-Verfahren kann im äußersten Fall zum Entzug von Stimmrechten führen. Dies liegt jedoch in der Hand der Mitgliedstaaten.

Diese hatten vorige Woche den nächsten Schritt unternommen: eine formale Anhörung Polens im Rat der Mitgliedstaaten. Dabei habe die polnische Regierung keinen Hinweis gegeben, dass sie die anhaltenden Bedenken der Kommission angehen wolle, erklärte die Behörde weiter.

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