Visa-Sperren für die USA Hawaii reicht Eilantrag gegen Trumps-Einreiseverbot ein

Washington (dpa) - Nach langem juristischen Gezerre ist das von US-Präsident Donald Trump verhängte Einreiseverbot in deutlich abgeschwächter Form in Kraft getreten. Allerdings bahnte sich erneut eine Auseinandersetzung vor Gericht an.

Visa-Sperren für die USA: Hawaii reicht Eilantrag gegen Trumps-Einreiseverbot ein
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Von den Visa-Sperren betroffen sind für 90 Tage alle Menschen aus den Ländern Iran, Sudan, Syrien, Jemen, Libyen und Somalia, die keine engen Verbindungen in die USA nachweisen können. Die US-Regierung will zudem 120 Tage lang nur noch in Ausnahmefällen Flüchtlinge aufnehmen.

Der Bundesstaat Hawaii ging erneut gegen die Maßnahme vor. Generalstaatsanwalt Douglas Chin reichte am Donnerstagabend (Ortszeit) einen Eilantrag bei Gericht ein. Er machte darin Bedenken geltend, dass die von der US-Regierung erlassenen Ausnahmeregeln für das Einreiseverbot zu eng gefasst und die Visa-Beschränkungen somit weitreichender sind, als es der Oberste Gerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung erlaubt hatte.

Der Supreme Court hatte am Montag einstimmig die vorherigen gerichtlichen Blockaden der Einreisedekrete teilweise und vorläufig aufgehoben. Das Oberste Gericht stellte aber auch klar, dass Menschen aus den betreffenden Ländern einreisen dürfen, wenn sie glaubwürdige Beziehungen in die USA nachweisen können. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst fallen, allerdings ist der Geltungszeitraum des Einreisestopps dann bereits abgelaufen.

Nach Regierungsangaben kann aus den betroffenen sechs Ländern weiter einreisen, wer zum Beispiel in den USA studiert oder für eine Firma dort arbeitet. Auch wird eine Ausnahme gemacht, wenn bestimmte Familienmitglieder in den USA leben, darunter Ehepartner sowie Eltern, Kinder und Geschwister. Dagegen reichen in den USA lebende Verwandte wie Großeltern, eine Tante oder ein Onkel sowie Enkelkinder nicht als Nachweis „echter“ (bona fide) Beziehungen zu den USA.

An diesem Punkt setzt der Eilantrag Hawaiis an. Nach der Argumentation des Generalstaatsanwalts schließt die Regierung mit ihrer Definition von engen familiären Beziehungen zu viele Menschen aus. Chin bat das Gericht um Klarstellung, ob dies mit der Entscheidung des Supreme Court vereinbar sei. Er reichte das Gesuch bei demselben Richter ein, der das zweite Einreisedekret von Trump im März auf Eis gelegt hatte.

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Bundesgerichte das Inkrafttreten der ersten beiden Einreiseverbote blockiert, Berufungsgerichte bestätigten die Entscheidungen. Daraufhin rief die Regierung das höchste Gericht an.

Die nun geltenden Ausnahmeregelungen bestehen auch für Flüchtlinge aus sämtlichen Ländern. Nach Angaben des Außenministeriums sollen aber alle Flüchtlinge, deren Einreise im Zeitraum bis zum 6. Juli geplant ist, noch ins Land kommen dürfen.

Ausnahmeregelungen gibt es nun auch für Menschen aus den sechs Ländern mit doppelter Staatsangehörigkeit. Und wer bereits ein Visum oder eine permanente US-Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) hat, kann ebenfalls weiter einreisen. Das war bei der Umsetzung des ersten Dekrets im Januar noch anders. Damals hatte die sofortige Umsetzung des Einreiseverbots auch für Reisende, die bereits in der Luft waren, an vielen Flughäfen für Chaos und Proteste gesorgt.

Trump begründet seine Maßnahme mit Gefahren für die nationale Sicherheit. Während der 90 beziehungsweise 120 Tage, in denen die Einreiseverbote gelten, will die Regierung die Sicherheitsüberprüfungen für Visa-Antragsteller und Flüchtlinge verschärfen. Diese sind allerdings schon jetzt sehr strikt.

Der Iran kritisierte die Maßnahme. Außenminister Mohammed Dschawad Sarif bezeichnete sie als Akt „blinder Feindschaft“ gegen Iraner. „Großmüttern zu verbieten, ihre Enkel zu sehen, ist wahrhaftig eine beschämende Demonstration von blinder Feindschaft gegen Iraner“, twitterte Sarif am Freitag.

Von den Visa-Sperren betroffen sind vermutlich nur wenige tausend Menschen. Nach Angaben der „New York Times“ waren im Finanzjahr 2015 - der Zeitraum entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern endet im Herbst - aus den sechs betroffenen Ländern etwa 20.000 Menschen mit Visa in die USA eingereist, die weitaus meisten davon Studierende oder Geschäftsreisende.

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