Gerichtsentscheid: Julian Assange darf ausgeliefert werden

Dem Aktivisten droht in Schweden ein Prozess.

London. Wikileaks-Gründer Julian Assange soll nach Schweden ausgeliefert werden. Dies entschied am Donnerstag nach mehrtägiger Anhörung Richter Howard Riddle vom britischen Belmarsh Court.

In klaren Worten zerpflückte Riddle die Argumentation von Assanges Anwälten, die hinter dem Vorwurf sexueller Nötigung eine Rufmord-Kampagne vermuten. Sie wollen nun Berufung einlegen. Der Richter ließ wenig Raum für Widerspruch, Hoffnung oder Verschwörungstheoretiker. Der Europäische Haftbefehl für Assange sei von der schwedischen Staatsanwaltschaft korrekt ausgestellt worden. Die Anwälte hatten dagegen argumentiert, dass das Dokument wegen Form- und Verfahrensfehlern nicht rechtsgültig sei.

Der Wikileaks-Chef befindet sich seit Dezember im Hausarrest auf dem englischen Landsitz eines Freundes; er war zunächst in London untergetaucht, hatte sich dann aber der Polizei gestellt, als bekanntwurde, dass er wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und sexueller Nötigung gesucht wird.

Seine Befragung soll in Schweden stattfinden, wo sich vergangenen August auch die Übergriffe auf zwei Frauen ereignet haben sollen. Assange-Fans fürchten indes, dass er von Skandinavien in die USA überstellt wird, wo ihm wegen Geheimnisverrats harsche Strafen drohen könnten. Assange hat nun eine Woche Zeit, das Votum des Gerichts anzufechten.

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