Deutsche Journalistin : Gericht: Mesale Tolu darf Türkei weiterhin nicht verlassen
Istanbul (dpa) - Die deutsche Journalistin Mesale Tolu darf die Türkei auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht verlassen.
Ein Gericht in Istanbul beschloss heute, die Ausreisesperre für die 33-Jährige und ihren ebenfalls angeklagten Ehemann Suat Corlu aufrecht zu erhalten. Das Gericht entband Tolu aber von ihrer wöchentlichen Meldepflicht bei der Polizei. Der Prozess gegen Tolu, Corlu und 25 weitere Angeklagte wegen Terrorvorwürfen wird erst am 16. Oktober fortgesetzt.
Tolu sprach mit Blick auf die andauernde Ausreisesperre von einem „politischen Beschluss“ und von „Schikane“. Sie kündigte an, Einspruch einzulegen. Das Ausreiseverbot bedeute für sie, „dass ich weiterhin keine normale Routine im Leben haben werde. Sobald ich anfange als Journalistin zu arbeiten, bin ich wieder der Gefahr ausgesetzt, in Untersuchungshaft oder in Polizeigewahrsam zu kommen.“
Tolu kritisierte auch, dass damit ihrem dreijährigen Sohn die Ausreise verwehrt bleibe, der seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe. Mit Blick auf die Fortsetzung des Verfahrens erst in einem halben Jahr warf sie dem Gericht vor, den Prozess zu verschleppen. „Die Richter, der Staatsanwalt tun eigentlich gar nichts, um diesen Fall zu beschleunigen oder zu einem Ergebnis zu kommen“, sagte sie. „Das heißt, der Prozess wird noch jahrelang dauern.“