Gericht bringt Soldatenmörder von London für immer hinter Gitter

London (dpa) - Nach dem blutrünstigen Mord an einem Soldaten der britischen Armee in London sind die beiden Täter zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.

Gericht bringt Soldatenmörder von London für immer hinter Gitter
Foto: dpa

Der 29 Jahre alte Haupttäter wird nach dem Urteil des Strafgerichtshofes Old Bailey vom Mittwoch nie mehr in Freiheit kommen. Sein 22 Jahre alter Komplize soll mindestens 45 Jahre absitzen.

Die beiden hatten den 25 Jahre alten Soldaten am 22. Mai 2013 mit einem Auto angefahren und dann auf offener Straße mit Messern und einem Fleischerbeil ermordet. Anschließend riefen sie islamistische Parolen in die Videokamera eines Passanten. Von einem terroristischen Hintergrund ging die britische Justiz - anders als zunächst die Regierung - jedoch nicht aus.

Im Gerichtssaal spielten sich am Mittwoch turbulente Szenen ab. Beide Angeklagten, die sich vor Gericht die Anrede mit ihren muslimischen Namen erbaten, riefen lautstark Parolen in Richtung des Vorsitzenden Richters Nigel Sweeney. Sicherheitskräfte warfen die Männer zu Boden und brachten sie aus dem Saal. Der Urteilsspruch wurde in Abwesenheit der Angeklagten verlesen.

Der Fall des 29-Jährigen sei „einer der seltenen“, in denen eine Verurteilung zu einer im Wortsinne lebenslangen Freiheitsstrafe - ohne Möglichkeit auf eine Freilassung vor dem Tod - verhängt werden müsse, sagte Sweeney in der Erläuterung des Urteils. Großbritannien steht wegen der Praxis, diese Art von Urteilen zu verhängen, international in der Kritik. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Großbritannien vergeblich aufgefordert, die Praxis zu überdenken.

Die Täter hätten das Verbrechen bewusst so brutal und so blutig ausgeführt, um „maximale Berichterstattung in den Medien“ zu erreichen. Die beiden Männer hätten ein Blutbad angerichtet. Das Opfer, ein 25 Jahre alter Familienvater, der gerade auf dem Weg zu seiner Kaserne war, habe den Angreifern nicht das geringste getan.

Die Angeklagten hatten zuvor auf „nicht schuldig“ plädiert. Das Verfahren habe jedoch „überwältigende Beweise“ für die Schuld der beiden erbracht, betonte der Richter.

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