Gericht bestätigt Verbot von Samen- und Eizellenspenden

Straßburg/Berlin (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das österreichische Verbot der Spende von Eizellen für die künstliche Befruchtung bestätigt und damit auch ein Signal für die Rechtslage in Deutschland gesetzt.

Wie der EGMR am Donnerstag entschied, verletzt das Verbot von Samen- und Eizellenspenden nicht das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens (Beschwerde-Nr. 57813/00).

In Deutschland sind Eizellenspenden ebenfalls verboten, Samenspenden hingegen erlaubt. In erster Instanz hatte der EGMR die Verbote noch für menschenrechtswidrig erklärt.

Was die auch in Deutschland umstrittene Frage der Spende von Eizellen betrifft, könnte nach Ansicht des Gerichtshofs eine „Aufspaltung der Mutterschaft“ zwischen einer genetischen Mutter und derjenigen, die das Kind austrägt, problematisch sein. Der Gesetzgeber habe verhindern wollen, „dass zwei Frauen behaupten könnten, biologische Mutter desselben Kindes zu sein“, so der EGMR zur Begründung.

Auch die Bundesregierung hatte in dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben und darin das auch in Deutschland geltende Verbot der Eizellenspende verteidigt. Demnach bedeute die Aufspaltung in eine genetische und eine biologische Mutterschaft eine ernste Bedrohung für das Kindeswohl. Es bestehe ein fundamentaler sozialer Konsens darüber, dass die Mutterschaft eindeutig sein solle.

Hätte der EGMR die österreichische Regelung für konventionswidrig erklärt, so hätte dies mittelbar auch Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland gehabt. Deutsche Paare hätten sich mit guten Erfolgsaussichten auf die Menschenrechtskonvention berufen können.

Der Gerichtshof bestätigte auch das österreichische Verbot von Samenspenden für die sogenannte In-vitro-Fertilisation (Befruchtung im Reagenzglas). Es handele sich um ein in der österreichischen Gesellschaft umstrittenes Problem, „das komplexe ethische Fragen aufwirft“, so der Gerichtshof.

Der österreichische Gesetzgeber habe „sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit einer grundsätzlichen Herangehensweise bemüht“, so die Straßburger Richter. Darüber hinaus sei es nach österreichischem Recht nicht verboten, im Ausland eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von in Österreich verbotenen Methoden vornehmen zu lassen. Die Entscheidung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer ist endgültig. Vier Richterinnen und ein Richter haben abweichende Meinungen veröffentlicht.

Nach den Feststellungen des Gerichtshofs ist die Spende von Eizellen in den meisten der 47 Staaten des Europarats legal. Neben Deutschland und Österreich sei die Eizellenspende - nach dem Stand von 2007 - in sechs weiteren Staaten verboten.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), bedauerte das Urteil. „Damit gibt es vorerst keine Chance in Deutschland für eine Liberalisierung und eine umfassende Neuordnung der Fortpflanzungsmedizin“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

Der Unionsfraktionsvize im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), lobte hingegen das „verantwortungsbewusste und zukunftsweisende“ Urteil. Eine „gespaltene Mutterschaft“ dient nicht dem Kindeswohl, könne negative Auswirkungen bei der seelischen Entwicklung eines Kindes haben, sagte Singhammer der dpa. Das Verbot schütze auch Frauen, da eine Eizellenspende gesundheitliche Risiken mit sich bringe. Schließlich betonte Singhammer: „Es darf nicht zu einer Kommerzialisierung von Eilzellspenden kommen.“

Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, begrüßte das Urteil. Damit werde der Schutz der Menschenwürde gestärkt. Das Urteil verhindere eine Auflösung der Integrität der Familie durch Entkopplung von Mutter und Kindesidentität.

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