„Erhebliche Straftaten“ De Maizière verteidigt erneute Abschiebung nach Afghanistan

Berlin/Kabul (dpa) - Erstmals seit mehreren Monaten haben Bund und Länder wieder Afghanen in ihre Heimat abgeschoben - trotz der schwierigen Sicherheitslage in dem Land. Ein Flugzeug mit acht abgelehnten Asylbewerbern aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg landete in der Hauptstadt Kabul.

„Erhebliche Straftaten“: De Maizière verteidigt erneute Abschiebung nach Afghanistan
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte in Berlin, die Männer seien in Deutschland straffällig geworden und kämen direkt aus der Haft. „Alle acht Personen sind wegen erheblicher Straftaten verurteilt worden.“ Dazu gehören laut den Behörden in Bayern und NRW Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, gefährliche Körperverletzung und räuberischer Diebstahl. Die Abschiebeaktion stieß auf Kritik.

„Erhebliche Straftaten“: De Maizière verteidigt erneute Abschiebung nach Afghanistan
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Mittwochmorgen in Kabul: Als die acht Männer gegen halb sieben am Flughafen ankommen, haben sie nur wenig Gepäck dabei. Einer von ihnen: Risa Risjai. Er habe in Deutschland zwei Jahre und acht Monate in Haft verbracht, sagt der 40-Jährige. Seine Frau habe ihn damals - kurz nach der Ankunft in München - wegen häuslicher Gewalt angezeigt. „Ich war mit einem Kumpel weg und als ich nach Hause kam, hat mich die Polizei festgenommen“, erzählt er. Der deutschen Regierung wirft Risjai vor, Partei für seine Frau ergriffen zu haben. „In Europa hört man Frauen mehr zu als hier.“

Proteste gegen Sammelabschiebungen am Düsseldorfer Flughafen
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Ein anderer ist Mohammad Jamschedi. Er stammt ursprünglich aus der umkämpften Provinz Helmand, floh nach Deutschland und ist nun zurück in der alten Heimat - gegen seinen Willen. Auch er saß in Deutschland in Haft. Warum, das verrät er nicht. Er sei völlig grundlos zurückgeschickt worden, klagt Jamschedi. „So wie die Lage in Afghanistan ist, sollte Deutschland keine Afghanen zurückschicken“, meint er.

Was passiert nun mit den Männern? Aus dem Bundesinnenministerium und dem Außenamt heißt es, für die Abgeschobenen seien nun die afghanischen Stellen verantwortlich. Die acht waren am Dienstag direkt aus dem Gefängnis - einer aus Abschiebehaft, die anderen aus Strafhaft - zum Düsseldorfer Flughafen gebracht worden. Von dort wurden sie in Polizeibegleitung ausgeflogen.

Es war die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan seit dem schweren Anschlag vom 31. Mai in Kabul in direkter Nähe der deutschen Botschaft. Nach dem Attentat hatten Bund und Länder Abschiebungen in das Land auf drei Gruppen beschränkt: Straftäter, Gefährder - Menschen, denen die Polizei einen Terrorakt zutraut -, und jene, die „hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung“ verweigern.

Da es seither keinen Abschiebeflug mehr gab, war bislang unklar, wie Bund und Länder die vage Drei-Gruppen-Regel in der Praxis auslegen würden. Es wurde nun nur eine kleine Zahl von Afghanen heimgeschickt. Bei den fünf bisherigen Charterflügen seit Dezember waren es jeweils zwischen 14 und 34 Abgeschobene gewesen - insgesamt mehr als 100.

Hilfsorganisationen lehnen Abschiebungen nach Afghanistan generell ab, weil sie die Situation in dem Land für lebensgefährlich halten. Auf dem Düsseldorfer Flughafen hatten am Dienstagabend Menschenrechtsaktivisten gegen die Abschiebung demonstriert. Laut Polizei beteiligten sich rund 180 Demonstranten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte, es sei nicht nachvollziehbar, wenn Organisationen wie Pro Asyl selbst die Abschiebung Schwerkrimineller verhindern wollten. „Dafür habe ich null Verständnis. Jemand, der vermeintlich Schutz vor Verfolgung und Krieg bei uns sucht und dann so eine schändliche Tat wie eine Vergewaltigung begeht, hat bei uns nichts zu suchen.“

Pro Asyl hielt dagegen. „Niemand von uns hat Sympathien für Menschen, die schwer kriminell sind und wegen schwerer Straftaten in Haft sitzen“, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt der dpa. Es stelle sich aber die Frage, ob Deutschland Straftäter in einen Staat abschieben sollte, in dem Folter und Misshandlungen zu den Ermittlungsmethoden der Sicherheitsbehörden gehörten. „Menschenrechte gelten auch für Straftäter.“ Er warf der Regierung vor, sie wolle mit der demonstrativen Aktion und dem Fokus auf Straftäter die allgemeine Akzeptanz für Abschiebungen nach Afghanistan stärken - und das wenige Tage vor der Bundestagswahl.

Die Diakonie Deutschland beklagte, Menschen nach Afghanistan abzuschieben, sei angesichts der Sicherheitslage dort unverantwortlich. Die Aktion verunsichere alle in Deutschland lebenden Afghanen. Außerdem hätten auch Täter Anspruch auf Schutz.

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