Terroranschläge vom 11. September 18 Jahre nach 9/11 - Mutmaßliche Drahtzieher wieder vor Gericht

Guantánamo Bay · Die mutmaßlichen Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 sind kurz vor dem 18. Jahrestag der Attentate wieder vor Gericht erschienen.

 Rauch stieg am 11. September 2001 von den brennenden Zwillingstürmen des World Trade Centers in Manhattan auf. (Archivbild)

Rauch stieg am 11. September 2001 von den brennenden Zwillingstürmen des World Trade Centers in Manhattan auf. (Archivbild)

Foto: dpa/Hubert Boesl

Bei der Anhörung am Montag vor einem Sondergericht im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba wurden komplizierte Verfahrensfragen in dem Fall diskutiert. Alle fünf Angeklagten, darunter Chalid Scheich Mohammed, der als Mastermind der Anschläge gilt, waren zu Beginn der Anhörung anwesend. Ihnen soll ab Januar 2021 der eigentliche Prozess gemacht werden, wie Militärrichter Shane Cohen Ende August angeordnet hatte.

Die Vorverhandlung läuft bereits seit Jahren und geht nur schleppend voran. Am Montag wiesen die Verteidiger auf die Schwierigkeiten des Verfahrens hin - und die Unannehmlichkeiten in Guantánamo. Einer der Hauptverteidiger, James G. Connell, sagte, es sei, wie durch Wasser zu laufen. Für September sind zahlreiche neue Anhörungen angesetzt - auch am Jahrestag der Anschläge.

Bei den Terroranschlägen waren in New York und Washington fast 3000 Menschen ums Leben gekommen. Scheich Mohammed soll einst ein hochrangiges Al-Kaida-Mitglied gewesen sein und ist seit 2003 in US-amerikanischer Gefangenschaft. Im Gefangenenlager Guantánamo Bay sitzt er seit 2006 ein. Im Fall eines Schuldspruchs droht den Angeklagten die Todesstrafe.

In Guantánamo gibt es noch 40 Häftlinge. Der frühere US-Präsident Barack Obama war mit dem Versuch gescheitert, das umstrittene Lager zu schließen. Viele der Gefangenen wurden nie verurteilt oder gar nicht erst angeklagt. Im Fall der mutmaßlichen 9/11-Drahtzieher ist das größte Problem, dass Aussagen durch Folter erzwungen wurden, die bei einem Verfahren vor Gericht nicht verwendet werden können. Scheich Mohammed wurde mindestens 183 Mal dem sogenannten Waterboarding ausgesetzt, wie aus einem 2014 veröffentlichten Bericht des US-Senats hervorgeht. Dabei wird Ertränken simuliert.

(dpa)
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