Arztgeheimnis
Wenn ich krank bin, dann gehen die Details nur meinen Arzt etwas an. Selbst die Krankenversicherung darf nur das Nötigste erfahren. Keinesfalls aber darf die Privatindustrie die Möglichkeit haben, Einblick in den Computer meines Arztes zu nehmen und dort meine Daten abzurufen.
04.10.2010
, 21:44 Uhr
Selbst wenn solches Handeln verboten ist: Gesetzesverstöße hat es schon immer gegeben. Im Interesse der Patienten sollte das Arztgeheimnis deshalb Vorrang haben vor einer Technik, die eben dieses Arztgeheimnis auszuhebeln droht.