So kann man die Kasse wechseln: Sonderkündigungsrecht
Berlin (dpa) - Der Grundbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Seit 1. Januar 2015 ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben, falls diese 14,6 Prozent nicht ausreichen.