Analyse: Wer profitiert von Entlastungen?

Die Koalition diskutiert die Senkung von Steuern und Abgaben.

Berlin. Union und SPD ringen für ein zweites Konjunkturpaket um Entlastungen der Bürger. Die Kernfragen:

Die Union fordert sie zur Ankurbelung der Konjunktur. Die SPD hält Abgabensenkungen dagegen für sinnvoller. Sie argumentiert, dass die letzten massiven Steuersenkungen seit dem Jahr 2000 von jährlich fast 32 Milliarden Euro die anschließende Rezession nicht verhindert hätten. Von den 47Millionen Privathaushalten seien nur 23,6 Millionen einkommensteuerpflichtig. Dies bedeute, dass an der Hälfte aller Haushalte jede Einkommensteuersenkung vorbeigehe.

Ein Grundfreibetrag von 8004 Euro würde alle Steuerzahler entlasten. Allerdings wäre der Effekt bei einer Anhebung nur für Erwachsene bei unverändertem Eingangssteuersatz eher gering: Die Steuerlast eines Singles würde um 51 Euro im Jahr sinken, die von Verheirateten um 102 Euro. Bei einer Anhebung für alle - also auch des Kinderfreibetrags von 6024 Euro auf 8004 Euro - wäre der Effekt größer, die Mindereinnahme für die Staatskassen aber beträchtlich.

Verteilungspolitisch gesehen ist eine Senkung - beispielsweise auf 12 oder 13 Prozent - durchaus sinnvoll. Ein ebenfalls diskutierter flacherer Anstieg der Steuersätze, um den besonders starken Zuwachs im Bereich der unteren und mittleren Einkommen zu mildern und so den sogenannten Knick abzuschaffen, würde sehr viele Steuerzahler entlasten. Mit einem flacheren Anstieg würde zugleich die "kalte Progression" gemildert, die im Zuge jeder Lohnerhöhung zu "heimlichen Steuererhöhungen" führt.

Die SPD will den 2005 eingeführten Sonderbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder abschaffen, den Arbeitnehmer und Rentner in Höhe von 0,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen müssen. Der Einheitssatz würde damit von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte von 7,3 Prozent zu zahlen hätten. Derzeit bezahlen die Kassenmitglieder 8,2 Prozent. Für die Arbeitgeber würde sich nichts ändern. Erforderlich wären rund neun Milliarden Euro im Jahr.

In der Union ist die Rede von einer Senkung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes. Sinkt dieser auf den Durchschnittssatz vor der Fonds-Einführung, wäre dies eine Verminderung um rund 0,6 Punkte. Erforderlich wären rund sechs Milliarden Euro. Der Einheitssatz läge dann bei etwas über 14,9 Prozent inklusive Sonderbeitrag der Versicherten von 0,9 Punkten. Arbeitgeber müssten 7 Prozent, Beschäftigte 7,9 Prozent des Einkommens zahlen.

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