Ärger im Bundestag: FDP-Abgeordneter liest seine Rede vom iPad ab

Die Geschäftsordnung verbietet die Nutzung von Computern im Plenarsaal des Parlaments: Nur schriftliche Notizen sind erlaubt.

Berlin. Die erste mit Hilfe eines iPads gehaltene Rede im Bundestag wird zum Streitthema. "Einer der Bundestagspräsidenten hat mich darauf hingewiesen, dass die iPad-Nutzung gegen die Vorschriften verstoßen hat", sagt der bayerische FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz (41) dazu.

Schulz hatte am vergangenen Donnerstag als erster Parlamentarier überhaupt den neuen Tablet-Computer von Apple für seinen Vortrag im Plenum genutzt und dafür auf Stichworte auf Papier verzichtet.

Das Problem: In Paragraph 33 der aktuellen Geschäftsordnung des Bundestages heißt es: "Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen."

Gemeint sind natürlich schriftliche Aufzeichnungen auf Papier und keine elektronischen Daten auf Laptops oder Kleincomputern. Die nämlich sind den Abgeordneten im Plenarsaal verboten, dürfen nur von Journalisten auf der Pressetribüne benutzt werden.

Schulz, der neben seiner Abgeordneten-Tätigkeit auch geschäftsführender Gesellschafter einer in München residierenden Software-Firma ist, will das Computerverbot jetzt aufheben lassen.

"Die Zeiten von Telefax und Telex sind vorbei: Auch der Bundestag sollte sich für neue Medien öffnen", sagte Schulz der "Berliner Morgenpost". Auch seine Fraktion sei dafür, die Nutzung digitaler Aktenmappen im Plenum zu ermöglichen, sagt der liberale Abgeordnete. "Es kann doch nicht sein, dass wir weiterhin Berge von Akten mit uns herumschleppen."

Die Aktion hatte Schulz, Experte seiner Fraktion für Internet und digitale Gesellschaft, im Übrigen bewusst geplant - und bereits im Vorfeld seine Anhänger via Twitter und Facebook entsprechend darüber informiert.

Das Thema soll jetzt zunächst im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages behandelt werden. "Die Angelegenheit ist im internen Klärungsbedarf", bestätigte gestern ein Bundestagssprecher.

Ganz einfach wird die Entscheidung beim Thema Computer am Rednerpult aber wohl nicht: Immerhin eröffnen Geräte wie iPad und Co. die Möglichkeit, Redner während ihres Vortrages drahtlos mit aktuellen Stichworten zu versorgen - eine "freie Rede" im Sinne des Paragraphen 33 der Bundestagsgeschäftsordnung wäre dann nicht mehr gegeben.

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