Bundestagswahl 2017 700 Abgeordnete - Neuer Bundestag kann "Mega-Parlament" werden

Experten schätzen, dass die Zahl der Volksvertreter im neuen Bundestag auf bis zu 700 und mehr steigen könnte. Das sind die Ursachen.

 Der neue Bundestag (hier ein Archivbild des alten von 2010) könnte größer werden als der jetzige.

Der neue Bundestag (hier ein Archivbild des alten von 2010) könnte größer werden als der jetzige.

Foto: dpa

Berlin. Wird der neue Bundestag zum „Mega-Parlament“? Experten schätzen, dass die Zahl der Volksvertreter auf bis zu 700 und mehr steigen könnte. Ursachen sind die Besonderheiten des geltenden Wahlrechts und eine gescheiterte Reform.

In der Theorie ist alles in Ordnung: Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, und wer dort als Direktkandidat jeweils die meisten Stimmen erhält, kommt automatisch in den Bundestag. Neben seiner Erststimme hat der Wähler allerdings auch eine Zweitstimme, mit der er für eine bestimmte Partei votiert. Im Idealfall kommen dadurch weitere 299 Abgeordnete über die Landeslisten ins Berliner Parlament, sodass der Bundestag 598 Mitglieder hätte. In der Praxis besteht das Parlament aber schon jetzt aus 630 Abgeordneten. Denn wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, dann werden diese so genannten Überhangmandate in einem komplizierten Verfahren so lange durch Ausgleichsmandate kompensiert, bis das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien gemäß den Zweitstimmen wieder stimmt. Bei der letzten Bundestagswahl vor vier Jahren gab es zwar nur vier Überhangmandate. Sie gingen komplett an die CDU. Das wiederum führte jedoch am Ende zu 29 Ausgleichsmandaten, die sich mit Ausnahme der CSU auf alle Bundestagsparteien verteilten.

Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen hatte diese Effekte schon damals ziemlich genau vorhergesagt. In seinem Berechnungsmodell werden die Wahlkreisergebnisse der letzten Bundestagswahl zugrunde gelegt und mit den aktuellen Umfragen abgeglichen. Demnach könnte die Zahl der Überhangmandate im neuen Parlament bei 20 bis 25 liegen, was zu 40 bis 50 Ausgleichsmandaten führen würde. „Als Faustregel gilt: Je niedriger der Stimmenanteil der Union und je größer ihr Vorsprung vor der SPD ist, desto mehr wird der neue Bundestag aufgebläht“, erläutert Behnke im Gespräch mit unserer Redaktion.

Legt man zum Beispiel eine Umfrage zugrunde, wonach die Union 38 Prozent der Stimmen erzielt und die SPD 23, dann ergäbe sich nach dem Rechenmodell Behnkes eine Gesamtzahl von 666 Abgeordneten. „Das gilt aber nur unter der Bedingung, dass alle Wähler mit ihrer Erst- und Zweitstimme die gleiche Partei wählen“, sagt der Experte. In der Praxis haben jedoch vor allem Anhänger von FDP und Grünen bislang ihre Kreuzchen unterschiedlich verteilt. Mit der Erststimme wählten viele den Wahlkreiskandidaten von Union beziehungsweise SPD und mit der Zweitstimme ihre eigene Partei. „Bei einem solchen Splitting und einem noch mal leichten Stimmenverlust für CDU und SPD von jeweils ein bis zwei Prozentpunkten lässt sich auch nicht ausschließen, dass der Bundestag am Ende auf 700 Abgeordnete und mehr kommt“, erläutert Behnke. Auch der Wahlrechtsexperte Christian Brugger weist in seinem Internet-Portal „Mandatsrechner.de“ unter Berücksichtigung der aktuellen Umfragen eine deutliche Vergrößerung des Parlaments auf bis zu 675 Mitglieder aus.

Ein solches Mega-Parlament stößt zweifellos an die Grenzen seiner Arbeitsfähigkeit. Deshalb gab es auch zahlreiche Vorschläge, um Abhilfe zu schaffen. So hatte Bundestagspräsident Norbert Lammer (CDU) für eine Höchstgrenze bei den Ausgleichsmandaten plädiert. Grüne und Linke schlugen vor, Direkt- und Listenmandate zu verrechnen. Denkbar wäre auch gewesen, Überhangmandate von Anfang zu vermeiden, indem man die Anzahl der Direktmandate deutlich absenkt und dazu die Wahlkreise größer schneidet. Doch am Ende scheiterte eine Reform. Und die Chancen auf Wiedervorlage stehen eher schlecht, denn im neuen Parlament werden nicht mehr nur fünf Parteien vertreten sein, sondern voraussichtlich sieben. „Keiner macht gern ein Gesetz, durch das er sich am Ende selbst aus dem Bundestag kegelt“, sagt Behnke.

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