Zweijähriger Muhammet liegt im Sterben

Der Junge hatte in Deutschland kein Spenderherz erhalten.

Das Gericht hat entschieden: Muhammet (2) wird kein Spenderherz bekommen.

Das Gericht hat entschieden: Muhammet (2) wird kein Spenderherz bekommen.

Foto: dpa

Gießen. Die Eltern von Muhammet (2) hatten auch vor Gericht kein Spenderherz für ihren Sohn mehr erstreiten können. Nun liegt der herzkranke Junge im Sterben. Am Samstag verschlechterte sich sein Gesundheitszustand, teilte der Anwalt der Familie mit. „Da er diese Verschlechterung nach ärztlichem Ermessen nicht überleben kann, haben die Eltern sich entschlossen, ihn in die Türkei verlegen zu lassen.“

Da das Kind neben seinem kranken Herzen auch einen Hirnschaden hat, hatte sich die Uniklinik Gießen geweigert, den Jungen auf die Spenderherz-Warteliste zu setzen. Das Landgericht Gießen hatte dem Krankenhaus recht gegeben. Der Fall hatte eine Debatte um die Vergabe von Spenderorganen ausgelöst. Der Fall zeige, „dass der Rechtsschutz schwer kranker Patienten im System des deutschen Transplantationsgesetzes unzureichend gewährleistet ist“, findet der Anwalt.

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