Zoodirektor wegen Tötung von Tigerbabys vor Gericht

Magdeburg (dpa). Den Tod dreier Tigerbabys müssen der Direktor des Zoos von Magdeburg und drei seiner Mitarbeiter von Donnerstag an vor Gericht erklären. Dem Zoochef und seinen Mitangeklagten wird ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen.

Das Gericht muss klären, ob die kleinen Tiger aus einem vernünftigen Grund getötet wurden, wie Justizsprecher Frank Gärtner am Dienstag sagte. Die Tiere waren im Mai 2008 eingeschläfert worden, weil sie laut Zoo für die Zucht ungeeignet waren. Der Vater war anders als zunächst angenommen kein reinrassiger sibirischer Tiger.

Laut Anklage sollen die vier Zoomitarbeiter gemeinsam die Jungen getötet haben. Angeklagt sind außer dem Direktor ein Tierarzt, ein Bereichsleiter und ein Zootieroberinspektor. Am Donnerstag soll die Anklageschrift verlesen werden, Zeugen sind nicht geladen. Möglicherweise fällt bereits das Urteil, denn es ist nur ein Verhandlungstag anberaumt.

Den vier Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Der Fall hatte seinerzeit für Aufsehen gesorgt, vor allem bei Tierschützern. Der Verein animal public aus Düsseldorf hatte Anzeige erstattet. Ein vernünftiger Grund für die Tötung der gesunden Tiger war aus Sicht der Organisation nicht gegeben, die Mitarbeiter hätten "moralisch verwerflich und gesetzeswidrig" gehandelt.

Der Direktor hatte kurz nach dem Vorfall betont, dass es keine Alternative für das Einschläfern gegeben habe. Ähnlich hatte sich auch der in Bern ansässige Weltzooverband geäußert. Das Elternpaar der Tiger war über das Europäische Erhaltungszuchtprogramm nach Magdeburg gekommen.

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