Nach dem Geständnis Zeugen im Freiburger Mordprozess widersprechen Hussein K.

Freiburg (dpa) - Zwei Tage nach dem Geständnis im Freiburger Prozess gegen Hussein K. haben Zeugen den Angaben des Angeklagten in wesentlichen Teilen widersprochen.

Nach dem Geständnis: Zeugen im Freiburger Mordprozess widersprechen Hussein K.
Foto: dpa

Hussein K. sei wenige Stunden vor der Mord an einer Studentin nicht erkennbar betrunken gewesen, sagten mehrere Mitarbeiter und Besucher einer Bar beim dritten Prozesstag am Mittwoch.

Der junge Flüchtling hatte sich in der als Treffpunkt von Homosexuellen bekannten Bar kurz vor der Tat aufgehalten. Eine Besucherin berichtete, sie sei von dem jungen Mann bedrängt worden und habe sich bedroht gefühlt. Betrunken sei er nicht gewesen.

Dem Angeklagten wird Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hatte am Montag zugegeben, im vergangenen Oktober die 19 Jahre alte Studentin überfallen, gewürgt, vergewaltigt und in den Fluss Dreisam gelegt zu haben. Dort ertrank sie.

Der Flüchtling - nach eigenen Aussagen aus Afghanistan - gab an, zur Tatzeit betrunken und bekifft gewesen zu sein. Dies könnte für die Frage von Bedeutung sein, ob Hussein K. vermindert schuldfähig ist und die Strafe milder ausfallen könnte.

Bei seinem Geständnis am Montag hatte er gesagt, er habe vor dem Besuch der Bar mit Freunden zwei Flaschen Wodka und später alleine Bier und Wein getrunken. Zudem habe er mehrere Joints geraucht.

„Wenn er betrunken gewesen wäre, hätte ich es gemerkt“, sagte dagegen am Mittwoch der Barkeeper. Seine Kollegen äußerten sich ähnlich. In der Bar habe der Mann, der alleine unterwegs war und sichtbar Kontakt gesucht habe, lediglich zwei kleine Bier getrunken.

Nach dem Bar- und einem Discobesuch war Hussein K. nach eigenen Angaben mit der Straßenbahn in die Nähe des späteren Tatorts gefahren. Dort sei ihm die junge Frau zufällig auf dem Rad begegnet.

In dem Prozess sollen weitere Zeugen sowie zehn Sachverständige gehört werden - unter anderem zur Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Vom Alter ist abhängig, ob für Hussein K. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt.

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