GEZ : Wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird
Die Einzugsstelle der Sender darf städtische Vollstreckungsbeamte beauftragen. Diese machen mit drastischen Methoden Druck.
Düsseldorf. Ventilwächter heißt es offiziell, Plattmacher könnte man es auch nennen — das kleine Teil, das ein Autofahrer im niederrheinischen Willich kürzlich an seinem Autoreifen entdeckte. Dazu an der Autoscheibe einen Pfändungsbescheid. Der auf das Reifenventil montierte und dann mit dem vom Hersteller mitgelieferten Schlüssel abgeschlossene Ventilwächter funktioniert so: Der Reifen, sollte er in Bewegung gesetzt werden, verliert Luft. Ab etwa 600 Meter Fahrweg, so sagt es der Hersteller, „macht die zunehmende Lenk-Erschwernis ein kontrolliertes Weiterfahren unmöglich und zwingt den Dieb, das Fahrzeug abzustellen“.
Nun war es hier aber nicht der Dieb, der am Fahren gehindert wurde, sondern der Halter des Wagens. Der hatte die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert. Montiert worden war der Ventilwächter von der Stadtkasse. Diese wiederum war beauftragt worden vom „Beitragsservice“ der Rundfunkanstalten. Der hieß früher Gebühreneinzugszentrale und macht im Prinzip nichts anderes als diese — er zieht die Rundfunkbeiträge (17,50 Euro pro Monat) ein.
Aber wie kann das sein, dass der Beitragsservice der Sender das Geld bei Weigerung des Bürgers nicht erst einmal einklagen muss? Und wieso treibt die Stadtkasse das Geld ein?
Die Rundfunkanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Als solche müssen sie ihre Ansprüche nicht klageweise geltend machen, sondern ziehen den Rundfunkbeitrag per Bescheid ein. Der Nürnberger Rechtsanwalt Jakob Heinrich Tschuschke, der etwa 100 Mandanten im Streit um Rundfunkbeiträge vertreten hat, erklärt die Gegenwehr: „Gegen den Bescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das hat aber keine aufschiebende Wirkung.“ Der Beitrag muss trotz laufenden Verfahrens zunächst bezahlt werden.
Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten muss also nicht wie ein zivilrechtlicher Gläubiger ein Urteil erstreiten, um erst danach Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Tschuschke: „Der Bescheid ist, wenn er nach einem Monat ohne Widerspruch bestandskräftig geworden ist, die Grundlage für die Vollstreckung.“ Der Beitragsservice könne Amtshilfe etwa der kommunalen Vollstreckungsbehörden in Anspruch nehmen. Tschuschke sieht es skeptisch, wenn wegen des Rundfunkbeitrags ein Auto gepfändet wird, das viele für den Weg zur Arbeit benötigen.