Richterscore.de Wenn Anwälte über Richter urteilen (dürfen)

Bewertungsportale über Lehrer und Ärzte gibt es schon länger. Jetzt gerät auch die Justiz in den Fokus. Und befürchtet einen Vertrauensverlust.

Richterscore.de: Wenn Anwälte über Richter urteilen (dürfen)
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Düsseldorf. „In der mündlichen Verhandlung war der Richter nett und humorvoll. Er brachte aber ganz klar zum Ausdruck, dass er die Schriftsätze nur überflogen hat, seine Zuständigkeit in Frage stellen wird und um Vergleichsverhandlungen bittet.“ - „Er scheint ein sehr strukturierter Richter zu sein. Angesichts der Länge des Urteils dürfte er sehr penibel sein.“

Zwei Kommentare, zu finden auf der neuen Internetplattform „Richterscore“ (siehe Info-Kasten). Nachdem sich Bewertungsportale zur Qualifikation von Lehrern und Ärzten oder zur Qualität von Hotels längst etabliert haben und deren Rechtmäßigkeit in Gerichtsverfahren und damit auch durch Richter bestätigt wurde, werden die Richter ihrerseits zum Gegenstand der Beurteilung. Sie werden durch die seit Mai kontinuierlich wachsende Datei selbst zu Bewerteten. Und sind damit ganz und gar nicht einverstanden.

Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, befürchtet, dass die Institution Justiz beschädigt wird, wenn auf diese Weise einzelne Richter bewertet werden. „Dann wird die unterlegene Prozesspartei die Sache individualisieren. Sie wird sagen: Ich habe ja nur verloren, weil ich mit dem Richter Pech hatte.“ Das werde zu einem Vertrauensverlust in die Justiz führen. Auch würden sich die Richterkollegen unter Druck gesetzt fühlen.

Justus Perlwitz, einer der beiden Betreiber des Portals, sieht das ganz anders: „Es ist aus unserer Sicht ein legitimes Interesse der Anwaltschaft, sich über den wesentlichen Entscheidungsträger gerade in wirtschaftlich bedeutsamen Prozessen ein umfangreiches Bild machen zu können. Dies idealerweise schon im Vorfeld — bei dem Verfassen von Schriftsätzen. Wir wollen Rechtsanwälten im Besonderen dabei helfen, die Prozessstrategie auf Grundlage wertvoller Erfahrungen von Kollegen optimieren zu können.“

Perlwitz betont, es gehe ihm ausschließlich um einen professionellen, sachlichen und objektiven Diskurs um Richter, Spruchkörper und Gerichte. Langfristig solle „Richterscore“ Entscheidungstendenzen vorhersagen können.

Die Plattform dient dem Informationsaustausch unter Anwälten. Juristen kennen dieses Instrument übrigens schon aus ihrer Ausbildung. Vor dem mündlichen Examen können sich Rechtsreferendare über Repetitoren — private Anbieter, die den prüfungsrelevanten Stoff im Schnellverfahren vermitteln — Akten über die Prüfer besorgen. Meist funktioniert dies nach dem Prinzip, dass derjenige, der eine solche Akte über Prüfer Schmidt oder Müller anfordert, sich dann auch verpflichtet, nach seiner Prüfung eine eigene Bewertung zu schreiben und so die Akte wachsen zu lassen.

Hinsichtlich der Richter-Bewertung durch Anwälte betont Plattform-Betreiber Perlwitz: „Die Nutzung ist kostenlos und wird in der derzeitigen Form kostenlos bleiben. Wir haben keine kurz- oder mittelfristigen Pläne, kostenpflichtige Produkte anzubieten. Das Projekt ist eine Herzensangelegenheit, und wir möchten den Austausch von Anwalt zu Anwalt ermöglichen. Wir sind eifrig bemüht, unsere Richterdatenbank ständig zu erweitern und hoffen auch in Zukunft, einen wertvollen Beitrag im Anwaltsalltag zu leisten.“

Doch was nutzt es eigentlich, wenn ein Anwalt möglichst viele Informationen über den Richter hat, der den Fall seines Mandanten bearbeitet? „Er kann sich mit Hilfe der Informationen entsprechend auf den Prozess vorbereiten“, sagt Perlwitz. „Und wenn sich eine Tendenz erkennen lässt, wie ein Richter entscheidet, ist dies durchaus wichtig für die eigene Strategie — ob man etwa eine Klage anpasst oder sich auf einen Vergleich einlässt.“ Die Frage, ob ein Richter mieterfreundlich oder eher vermieterfreundlich ist, könne sich durchaus auf die Prozessstrategie des Anwalts auswirken.

Auch könne die Kenntnis darüber, wie ein Gericht über bestimmte Sachverhalte in der Regel entscheidet, in bestimmten Rechtsgebieten wie etwa bei Abmahnungen im Urheberrecht dazu führen, dass man sich wegen des sogenannten fliegenden Gerichtsstands (Klage kann hier an verschiedenen Gerichtsstandorten erhoben werden) für ein bestimmtes Gericht entscheidet, bei dem man die eigenen Chancen als gut einschätzt.

Perlwitz betont, dass in großen Anwaltskanzleien das Wissen über Richterprofile ohnehin vorhanden ist und im Kollegenkreis weitergegeben werde. Mit Hilfe von „Richterscore“ solle das Erfahrungswissen auch für kleinere Kanzleien verfügbar sein. Bisher gebe es 700 Bewertungen von Richtern an Landgerichten und Oberlandesgerichten — nur diese werden derzeit beurteilt. Weitere Gerichte sollen in Zukunft mit in die Bewertung aufgenommen werden.

Richterbund-Präsident Jens Gnisa glaubt, ein Bewertungsportal sei „nicht grundsätzlich rechtlich unzulässig, weil ja auch die Bewertung etwa von Lehrern oder Ärzten erlaubt ist. Wir prüfen aber derzeit, ob es bei der Erhebung datenschutzrechtliche Verstöße gibt.“ Gnisa hat auch grundsätzliche Bedenken an der Erhebungsmethode: „Die fünf Bewertungskriterien, unter denen die Richter da beurteilt werden, können gar kein wirklichkeitsgetreues Abbild über die Person und ihre Qualifikation geben.“ Auch sei die Bewertung nicht repräsentativ: „Es werden sich vor allem diejenigen melden, die den jeweiligen Richter kritisieren. Das ergibt am Ende ein schiefes Bild.“

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