Wem gehört Juan Gris’ Stillleben?

Jüdische Erben erheben Anspruch auf das Werk, das derzeit noch im K 20 hängt.

Wem gehört Juan Gris’ Stillleben?
Foto: dpa

Düsseldorf. Nach einem jahrelangen NS-Raubkunststreit um ein kubistisches Stillleben von Juan Gris ruft die Kunstsammlung NRW die beratende Limbach-Kommission an. Das Expertengremium solle bei der Klärung helfen, ob die NRW-Landesgalerie das Bild „Geige und Tintenfass“ (1913) an die Erben des jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim zurückgeben solle.

Das teilte die Kunstsammlung am Dienstag in Düsseldorf mit. Das Museum habe auch nach mehrjährigen Forschungen keine Dokumente gefunden, die das Gris-Gemälde zweifelsfrei als Eigentum Flechtheims auswiesen.

Bei einem zweiten Restitutionsersuchen der Flechtheim-Erben bleibt die Kunstsammlung hart: Paul Klees Gemälde „Federpflanze“ (1919) will das Museum nicht zurückgeben. Auch die Limbach-Kommission werde nicht eingeschaltet. Das Gemälde sei nach dem Tod Flechtheims 1937 aus dessen Nachlass in den Besitz einer Londoner Galerie übergegangen und nicht schon zu Lebzeiten Flechtheims verkauft worden.

Das umstrittene Gris-Gemälde könnte nach Recherchen der Kunstsammlung auch Kommissionsware oder gemeinsamer Besitz mehrerer Galeristen gewesen sein. Das Bild war 1934 in London an eine Sammlerin verkauft worden - nach Ansicht der Erben geschah dies unter Druck der NS-Verfolgung. Die Kunstsammlung hatte das Werk 1964 im internationalen Handel erworben.

Die Empfehlungen der Raubkunst-Kommission unter Vorsitz der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, sind nicht bindend. Die Stadt Köln hatte 2013 auf Empfehlung der Kommission ein Gemälde von Oskar Kokoschka an die Erben Flechtheims zurückgegeben.

Zuvor hatte bereits das Kunstmuseum Bonn ein Bild des rheinischen Expressionisten Paul Adolf Seehaus restituiert. Das Museum entschädigte die Erben Flechtheims, das Bild blieb im Museum. Auch von anderen Museen fordern die Erben Kunstwerke. lnw

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