Wegberg: Ärzte in Prozess um Klinik-Skandal freigesprochen

Mönchengladbach. Im Prozess um den Wegberger Klinik-Skandalsind am Donnerstag zwei der sieben angeklagten Ärzte freigesprochenworden. Sie hatten an einem Verbandswechsel bei einer Patientin mitgewirkt, die kurz darauf gestorben war.

Es sei nicht erwiesen, dass bei dieser Behandlung, wie in der Anklage behauptet, Zitronensaft in die Bauchwunde der schwer kranken Frau gegeben wurde, befand das Landgericht in Mönchengladbach unter Vorsitz von Richter Lothar Beckers. Gegen fünf Mediziner wird weiter verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft hat dem ehemaligen Klinik-Besitzer und Chefarzt Arnold Pier vorgeworfen, für den Tod von sieben Patienten und für mehr als 60 Fälle von Körperverletzung verantwortlich zu sein.

Pier habe aus Profitstreben seinen Patienten gesunde Organe entnommen und an teuren Medikamenten gespart, so die Anklage. Um teure Desinfektionsmittel zu sparen, sei zu den Zitronen gegriffen worden.

Pier und seine Verteidiger haben die Vorwürfe bestritten und die Verwendung des Zitronensaftes als medizinisch vertretbar verteidigt.

Nicht nur die Verteidiger, auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Freisprüche für zwei 37 und 48 Jahre alte Mediziner beantragt. Ihnen war Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen worden.

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass eine unzulässige Operation außerhalb des OP-Saales auf der nicht sterilen Intensivstation als Verbandswechsel getarnt wurde.

Die beiden Ärzte waren nur wegen dieses Tat-Komplexes angeklagt. Während der Beweisaufnahme des Gerichts hatten Zeugen ihre Aussagen gegenüber früheren Befragungen deutlich abgeschwächt.

Pier hatte die wirtschaftlich angeschlagene Klinik in Wegberg bei Mönchengladbach zum 1.1.2006 übernommen. Der Hauptangeklagte war Klinik-Besitzer, Chefarzt und ärztlicher Direktor in einer Person.

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