Was wir hinnehmen müssen

Ein Salafist, Tunesier, abgelehnter Asylbewerber, ehemaliger Leibwächter Osama Bin Ladens, lebt nicht nur unbehelligt in Deutschland, er kassiert für sich und seine Familie auch noch ungeniert Sozialhilfe.

Straftaten hat der Mann in Deutschland nicht verübt, aber er gilt als Gefährder. Hat der Rechtsstaat alle Maßstäbe verloren? Diese Fragen stellt sich jeder, zurecht.

Die Behörden haben mehrfach versucht, ihn abzuschieben. Aber die Gerichte haben entschieden, dass er nicht abgeschoben werden darf. Weil ihm in Tunesien Folter hätte drohen können und weil der verfassungsrechtliche Schutz der Familie ein Hinderungsgrund wäre. Das bittere Fazit: Dieses Land wird so jemanden nicht los. Es sei denn, es schert sich nicht um die eigenen Gesetze. Dann wäre es so, wie seine Gegner. Wer das möchte, soll das sagen. Im Rechtsstaat kann man nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens versuchen, unerträgliche Situationen wie diese zahlenmäßig zu minimieren. Freilich muss dieser Versuch dann auch konsequent unternommen werden. Es ist deshalb richtig, das geltende Recht gegenüber Islamisten bis zur Grenze zu nutzen und es, wo verfassungsrechtlich zulässig, auch zu ihren Lasten zu verändern. So jemanden nicht abzuschieben, ist nicht gut, weder für das Rechtsverständnis, noch für die Akzeptanz der Demokratie. Es ist nur, wie so vieles andere in unserer Gesellschaft, derzeit nicht zu verhindern und deshalb hinzunehmen. Leider.

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