Schadenersatzprozess Vergewaltigung erfunden: Kachelmann gewinnt Prozess gegen Ex-Freundin

Frankfurt/Main. Später Erfolg für Jörg Kachelmann: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach dem 58-Jährigen nun in einer nicht mehr anfechtbaren Entscheidung Schadenersatz von seiner Ex-Freundin zu.

Jörg Kachelmann.

Jörg Kachelmann.

Foto: dpa

Zudem stellte das Gericht fest, dass diese ihre angebliche Vergewaltigung vorsätzlich erfunden habe.

Jörg Kachelmann hat mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nach eigenen Worten sein „Vertrauen in die deutsche Justiz zurückbekommen“. „Ich bin sehr dankbar für dieses Urteil“, sagte der Wettermoderator nach der Entscheidung im Schadenersatzprozess am Mittwoch in Frankfurt. Es stehe nun zweifelsfrei fest, dass er „Opfer eines Verbrechens“ geworden sei, Opfer falscher Beschuldigungen.

Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung in Mannheim seien Restzweifel geblieben. „Die Restzweifel wollte ich weghaben - und das ist jetzt weg.“ Falschbeschuldigungen dürften nicht straffrei bleiben. Eine erfundene Vergewaltigung sei „eine Verhöhnung von echten Vergewaltigungsopfern“ und untergrabe deren Glaubwürdigkeit.

Die Anzeige der Frau hatte Kachelmann 2010 ins Gefängnis gebracht, 2011 wurde er nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen.

Kachelmann hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von rund 7100 Euro plus Zinsen für Kosten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Untersuchungshaft entstanden. In der Untersuchungshaft hatte er Sachverständige beauftragt, um sich gegen die Vorwürfe der Journalistin zu wehren. Ursprünglich wollte Kachelmann laut Gericht rund 13.400 Euro, später reduzierte er die Klagesumme.

In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Frankfurt Ende 2013 die Klage abgewiesen. Während das Gericht damals nicht feststellen konnte, dass die frühere Geliebte wissentlich falsch die Vergewaltigungsvorwürfe erhoben hatte, sah das Oberlandesgericht dies anders. Nach einem vom OLG eingeholten rechtsmedizinischen Gutachten hatte sich die Frau die bei ihr festgestellten Verletzungen selbst zugefügt.

Wie das OLG mitteilte, spreche das Verletzungsbild in der Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Schilderungen der Frau für eine Selbstbeibringung. Bedeutsam sei außerdem, dass die Schilderungen der Frau zur angeblichen Vergewaltigung nicht mit den Verletzungen in Übereinstimmung zu bringen seien. Außerdem hätten die Aussagen der Frau für sich genommen erhebliche Plausibilitätsdefizite.

Das Gericht stellte außerdem einen direkten Vorsatz bei der ehemaligen Geliebten fest. Es sei ihr darum gegangen, dass Kachelmann festgenommen werden sollte. Schließlich sieht das OLG es als widerlegt und ausgeschlossen an, dass die Frau durch eine "Autosuggestion" nur glaubte, vergewaltigt worden zu sein. Die entsprechende Annahme des Landgerichts sei nicht nur spekulativ, sondern nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch widerlegt. (dpa / afp)

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