Vergewaltigte Schülerin erstreitet Rekord-Schmerzensgeld

Als 16-jährige Schülerin war sie tagelang gefangen in der Wohnung eines Vergewaltigers in Solingen. Inzwischen 20 Jahre alt, hat die junge Frau nun ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe durchgesetzt.

Wuppertal/Solingen (dpa). Eine vergewaltigte junge Frau hat ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro erstritten. Das Wuppertaler Landgericht ging mit der Summe am Dienstag noch über die Forderung der 20-Jährigen hinaus. Es ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. Der Anwalt des Vergewaltigers will die Entscheidung anfechten.

Das Gericht würdigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat: Die Frau werde dauerhaft beeinträchtigt sein. Dem müsse das Gericht Rechnung tragen. Ihr Anwalt hatte 80 000 Euro gefordert.

Die heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen entführt, tagelang gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt worden. Zur Tatzeit war sie schwanger. Nach ihrer Flucht aus der Gewalt des Sexualverbrechers musste das stark traumatisierte Mädchen lange Zeit psychologisch betreut werden.

Der Täter war 2009 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Geiselnahme und Vergewaltigung verurteilt worden. Gutachter hatten den Mann als besonders gefährlich eingestuft. Weil er Ersttäter war, konnte das Gericht aber keine Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängen. Der Sexualverbrecher stammt aus wohlhabendem Elternhaus und soll Immobilien besitzen.

Die Klägerin war im Mai 2009 auf dem Schulweg überfallen und verschleppt worden. Sie wurde vier Tage im Haus des damals 29-Jährigen gefangen gehalten, dann gelang ihr die Flucht.

Das Wuppertaler Landgericht war schon bei seinem Strafurteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen und hatte ein „unfasslich anmutendes Tatgeschehen“ angedeutet. Der arbeitslose Verkäufer hatte die Schülerin mindestens viermal stundenlang vergewaltigt.

Obwohl die Schülerin ihrem Peiniger sagte, im vierten Monat schwanger zu sein, hatte der 29-Jährige nicht von ihr abgelassen. Immer wieder hatte er gedroht, sie umzubringen, wenn sie nicht leise sei. Er werde sie nie wieder gehen lassen. ür das ungeborene Kind soll der Sexualverbrecher auch Pläne gehabt haben: „Wird es ein Junge, dann töte ich ihn. Wird es ein Mädchen, missbrauche ich auch das.“ Im Prozess hatte der Vergewaltiger gesagt, er habe das Baby nicht töten wollen, falls es ein Junge wird, sondern in eine Baby-Klappe legen wollen.

Der psychiatrische Gutachter hatte vor dem Solinger eindringlich gewarnt: Der Mann habe die Tat genossen und sich ihm gegenüber sehr erschreckend geäußert: „Hätte ich gewusst, wie toll das ist, hätte ich so etwas schon viel früher getan.“ Der Mann sei ein schizoider Einzelgänger, der keine Reue zeige und sehr geplant handele. In seiner Wohnung fanden die Ermittler sogar eine Art Drehbuch für die Geiselnahme.

Die Tat hatte sich in einer Wohnung im Elternhaus des Täters abgespielt. Die Eltern einen Stock tiefer hatten von dem grausamen Geschehen nichts mitbekommen. Aus dem Fenster hatte der Vergewaltiger die Polizisten bei der Suche nach dem vermissten Mädchen beobachtet. Die Schülerin hatte sich in ihr nur 300 Meter entferntes Elternhaus retten können, als der Täter das Haus wegen einer Familienfeier verlassen hatte. Er war noch während der Feier festgenommen worden.

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