US-Kinoamokläufer Holmes droht die Todesstrafe

Washington (dpa) - Dem Kino-Amokläufer James Holmes, der zwölf Menschen erschossen haben soll, droht die Todesstrafe durch die Giftspritze. „Für James Holmes bedeutet Gerechtigkeit den Tod“, sagte Distrikts-Staatsanwalt George Brauchler bei einer Gerichtsanhörung in Centennial im US-Bundesstaat Colorado.

Mit der Ankündigung tritt das spektakuläre Verfahren gut acht Monate nach dem Massaker in einem Kino in Aurora in eine neue Phase. Der 25-jährige Angeklagte habe darauf keinerlei Reaktionen gezeigt, berichtete die „Denver Post“.

Die Verteidigung dürfte auf Unzurechnungsfähigkeit des 25-Jährigen plädieren. Nach der bisherigen Planung soll die Hauptverhandlung am 5. August mit der Auswahl der Geschworenen beginnen.

Die Entscheidung der Anklagebehörde, auf Todesstrafe zu plädieren, war erwartet worden. Brauchler sagte, er habe sich zuvor auch mit Angehörigen der Opfer beraten.

Experten rechnen mit einem langen und schwierigen Prozess. Im Zentrum dürfte der Streit stehen, ob der ehemalige Student, der psychische Probleme hatte, tatsächlich schuldfähig ist. Auch die Eltern des Angeklagten waren am Montag im Gerichtssaal dabei.

Der Fall hatte seinerzeit ganz Amerika erschüttert. Holmes war am 20. Juli des vergangenen Jahres schwer bewaffnet in eine mitternächtliche „Batman“-Filmpremiere in Aurora eingedrungen. Er hatte wild um sich geschossen. Zwölf zumeist junge Zuschauer starben, 58 weitere wurden schwer verletzt.

Augenzeugen hatten berichtet, dass der junge Mann nach seiner Tat keinerlei emotionale Regung gezeigt habe. Bei bisherigen Anhörungen - zu denen er teilweise mit rot gefärbten Haaren erschien - wirkte er unbeteiligt und abweisend.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft einen Vergleich mit Holmes abgelehnt: Dieser wollte sich nach Angaben seiner Anwälte schuldig bekennen - falls die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Todesstrafe verzichtet. Dass Holmes der Schütze im Kino war, wird in dem Verfahren von keiner Seite infrage gestellt.

Überraschend gab Distriktsrichter William Sylvester den Fall am Montag ab. Ein Prozess, bei dem es um die Todesstrafe geht, würde ihm zu viel Zeit rauben, so seine Begründung. Er benannte als Richter Carlos Samour.

Möglicherweise wird das Hauptverfahren nämlich gar nicht Anfang August, sondern erst mit erheblicher Verzögerung beginnen. Die Verteidiger haben bereits angedeutet, dass sie auf „nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit“ plädieren wollten. In einem solchen Fall, so die Rechtsvertreter des Angeklagten, sei mehr Zeit zur Prozessvorbereitung nötig.

Die Verteidigung dürfte vor allem darauf verweisen, dass Holmes vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung war. Seine Anwälte haben von Anfang an argumentiert, dass er geistig krank sei. Auch seine mangelnden emotionalen Reaktionen deuteten darauf hin.

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