Schreckliche Mordfälle Urteile des Wahnsinns: Gezieltes Überfahren und „Neugier am Töten“

In zwei schrecklichen Mordfällen sind am Donnerstag die Urteile gefallen: zehn Jahre und lebenslange Haft.

 Am Donnerstag wurde das Urteil im Mordprozess um den willkürlichen Tod einer Fußgängerin gesprochen werden.

Am Donnerstag wurde das Urteil im Mordprozess um den willkürlichen Tod einer Fußgängerin gesprochen werden.

Foto: Friso Gentsch

Bielefeld/Kleve. Nach einer tödlichen Attacke mit dem Auto auf eine Fußgängerin im ostwestfälischen Minden ist der Täter wegen heimtückischen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Das Landgericht Bielefeld berücksichtigte bei dem am Donnerstag verkündeten Urteil, dass der 57-jährige Deutsche wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit der Psychiatrie-Unterbringung folgten die Richter der Empfehlung eines Gutachters, der krankhafte Wahnvorstellungen bei dem frühpensionierten Lehrer festgestellt hatte. Der Verteidiger hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert, aber kein Strafmaß genannt. Ob sein Klient das Urteil annehme, sei noch offen, sagte der Anwalt.

Der Angeklagte sitzt in einem Sitzungssaal des Landgerichts. In dem Mordprozess wird dem 57-Jährigen vorgeworfen, aus Rache an der Gesellschaft, eine Fußgängerin überfahren und getötet zu haben. Foto: dpa

Im Prozess hatte der 57-Jährige aus Minden geschildert, wie er im Dezember 2017 eine ihm unbekannte Fußgängerin mit dem Auto attackiert hatte. Die 53-Jährige starb im März an den Folgen der schweren Verletzungen im Krankenhaus. Als Motiv hatte der psychisch und körperlich kranke Mann Wut- und Rachegefühlen gegen eine angebliche Strahlenmafia angegeben. Unbekannte Menschen hätten ihn jahrelang bestrahlt und so eine unheilbare Krebserkrankung ausgelöst, behauptete er.

Er hatte Geldprobleme und verspürte eine „Neugier am Töten“: Ein 25-Jähriger ist wegen Mordes an einem Rentner zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kleve sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Deutsche einen 77 Jahre alten Mann in dessen Haus im niederrheinischen Emmerich auf diverse Arten bis zum Tod malträtiert hatte. In erster Linie sei es ihm darum gegangen, an das Geld des Rentners zu kommen. Zudem habe er ein Opfer gewollt, das sich eignete, um eine „ohnehin verspürte Neugier am Töten eines anderen zu befriedigen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Es ist ein ganz schreckliches Geschehen.“

Der Angeklagte hält sich beim Betreten des Gerichtssaales des Landgerichtes einen Aktenordner vor sein Gesicht. Für den grausamen Tod eines 77-jährigen Rentners am Niederrhein muss sich Mann vor dem Landgericht in Kleve verantworten. Foto: dpa

Die beiden Männer hatten sich im September 2017 kennengelernt und zum Sex getroffen. Bei einer weiteren Verabredung im Dezember ging der 25-Jährige dann auf den 77-Jährigen los. Er attackierte ihn mit einem Elektroschocker, schlug ihn, warf ihn eine Treppe hinunter, nahm zwei Messer zur Hilfe und versetzte ihm schwere Hiebe mit einem Feuerlöscher. dpa

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