Urteil im neu aufgerollten Foltermordprozess

Bonn. Im neu aufgerollten Prozess um den Foltermord in der Haftanstalt Siegburg ist der 21-Jährige Haupttäter am Freitag erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt weiterer Gutachten nach Ende der Haftzeit an.

Im ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ihn das Gericht ebenfalls zu 15 Jahren Haft verurteilt, auf die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung aber verzichtet. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf Antrag der Anklagebehörde aufgehoben. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslange Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung beantragt.

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