Ungleiche Lehrerbesoldung verfassungswidrig

Laut einem von der GEW in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verbietet die einheitliche Ausbildung eine unterschiedliche Besoldung.

Ungleiche Lehrerbesoldung verfassungswidrig
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Düsseldorf. Die in Nordrhein Westfalen unterschiedliche Besoldung in gleichwertigen Lehrämtern ist laut Rechtsgutachten des Würzburger Jura-Professors Ralf Brinktrine verfassungswidrig. Demnach lässt sich eine niedrigere Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und in der Sekundarstufe II nicht länger rechtfertigen.

Grundlage sei der Beschluss der Landesgesetzgeber von 2009, einen einheitlichen Ausbildungsrahmen für alle Lehrer vorzuschreiben. Damit umfasst die Lehrerausbildung ein sechssemestriges Bachelorstudium plus ein viersemestriges Masterstudium. Daran schließt sich ein 18 Monate dauerndes Referendariat an. 3000 so ausgebildete Lehrkräfte erwartet die GEW ab 2017.

Die Ungleichbehandlung bei der Besoldung sei aber nicht aufgehoben worden, kritisierte die GEW-Landesvorsitzende, Dorothea Schäfer. Würden alle Lehrer gleich bezahlt, dann „wären das Mehrkosten für das Land in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr“, rechnete Schäfer vor. Und die höhere Besoldung, A 13 statt A 12, soll nach dem Willen der Gewerkschaft nicht nur bei den Neueinstellungen greifen. Laut Schäfer seien in NRW 40 000 Lehrer mit Altverträgen betroffen, davon rund 25 000 Grundschullehrer. Eine Einstufung in A13 bedeutet monatlich 3783 Euro und liegt damit rund 500 Euro höher als bei A12. Bisher haben laut GEW elf Bundesländer die Besoldung angeglichen.

Falls das Ministerium nicht einlenkt, müssten Lehrer versuchen, ihre Interessen auf dem Klageweg durchzusetzen. Der sei allerdings sehr aufwendig, sagte Brinktrine. Die GEW möchte den Klageweg noch nicht gehen. „Uns wäre es lieber, wenn sich die Landesregierung so überzeugen ließe“, so Schäfer.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte eine gründliche Prüfung des Gutachtens zu. Es gebe bereits ein ähnliches für den Verband Bildung und Erziehung (VBE), aber auch ein abweichendes für den Philologenverband.

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