Tote Anna: Anklage geht jetzt von Mord aus

Das Verfahren um das Martyrium des neunjährigen Pflegekindes wird neu aufgerollt.

Bonn. Der Prozess gegen die Pflegeeltern der getöteten neunjährigen Anna aus Bad Honnef muss neu aufgerollt werden. Das Bonner Schwurgericht gab am Montag dem Antrag der Verteidigung der Pflegemutter statt, das Verfahren auszusetzen. Der Grund dafür ist, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die Pflegeeltern noch nachträglich verschärfen wollte.

Die Pflegeeltern waren ursprünglich wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Dann jedoch sagte ein Rechtsmediziner in dem Prozess aus, dass Anna mindestens drei Minuten in einer Badewanne unter Wasser gedrückt worden sei. Daraufhin wollte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass die Pflegemutter wegen Mordes und Totschlags im besonders schweren Fall verurteilt werden kann. Dies lehnte das Gericht ab. Allerdings ließ es eine Verschärfung der Anklage auf Totschlag zu.

Daraufhin beantragte die Verteidigung, das Verfahren neu aufzurollen. In der ursprünglichen Anklage sei nicht von einem Tötungsvorsatz ausgegangen worden, sagte der Verteidiger. Zudem sei nicht die Rede davon gewesen, dass das Kind drei Minuten unter Wasser gedrückt worden sei. Seine Mandantin bestreite alle Vorwürfe.

Anna lebte seit zwei Jahren bei den Pflegeeltern in Bad Honnef. Am Abend des 22. Juli lag sie leblos in der Badewanne, ihr Gesicht war blau angelaufen, sie atmete nicht mehr. Der vom Pflegevater alarmierte Rettungsdienst brachte das Kind in ein Krankenhaus, wo es starb. Der Körper des Mädchens war voller blauer Flecke.

Ein Fall von Kindesmisshandlung, sagte die Staatsanwaltschaft. Das Kind sei von den Pflegeeltern in mindestens 55 Fällen gequält und roh misshandelt worden. Die letzte Misshandlung habe den Tod verursacht. Im Prozess äußerte sich die Pflegemutter nicht. Nur ihr Mann sagte aus.

Auftakt des neuen Prozesses wird der 2. Mai sein.

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