Landgericht Köln : Tödliches Autorennen: Raser müssen doch ins Gefängnis
Köln (dpa) - Nun also doch: Keine Bewährung für zwei Raser. Das Kölner Landgericht entschied an diesem Donnerstag: Die beiden jungen Männer, die bei einem illegalen Rennen in Köln einen tödlichen Unfall verursacht haben, müssen ihre Strafen absitzen.
Mit Tränen in den Augen fallen sich Vater, Mutter und Bruder der getöteten Studentin nach dem Urteil in die Arme. Natürlich macht keine Strafe die 19-jährige Miriam wieder lebendig. „Aber das Urteil ist zumindest eine Erleichterung für die Familie. Es ist wichtig für sie, einen Abschluss zu finden“, sagt Nebenklage-Anwalt Nikolaos Gazeas.
Der schlimme Unfall hatte 2015 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die beiden in Deutschland geborenen Türken lieferten sich in Köln-Deutz ein spontanes Rennen. Bei Tempo 95 schleuderte einer der Wagen gegen Miriam, die mit dem Rad auf dem Nachhauseweg war.
Das Kölner Landgericht hatte die beiden Raser 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt - auf Bewährung. Ein Aufschrei ging durch die Bevölkerung, das milde Urteil wurde als verhängnisvolles Signal einer schlappen Justiz gewertet. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf: Das Kölner Landgericht müsse die Frage der Bewährung erneut überprüfen.
Die 3. Große Strafkammer folgt nun in weiten Teilen der Argumentation des BGH und stellt am Ende fest: Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt nicht in Betracht. Zwar sei die Sozialprognose der Angeklagten günstig. Doch zusätzlich fordert das Strafgesetzbuch bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr „besondere Umstände“, die eine Bewährung rechtfertigen würden.
„Solche besonderen Umstände haben wir nicht gefunden“, sagt der Vorsitzende Richter Ralph Ernst. Dass die Raser unter den psychischen Folgen der Tat litten und sich im Prozess entschuldigt haben, ändere daran nichts. „Die Tat war im Wesentlichen geprägt durch das bewusste Schaffen einer Gefahr, durch eine äußerst aggressive Fahrweise bei einem illegalen Rennen.“