Tod durch Automaten bleibt ungesühnt

Junge von 150-Kilo-Gerät erschlagen. Die Eltern wollen drittes Ermittlungsverfahren.

Wuppertal. Nach dem Tod eines anderthalb Jahre alten Jungen in einer Wuppertaler Sporthalle im Oktober 2008 hat die Staatsanwaltschaft auch das zweite Ermittlungsverfahren eingestellt.

Das Kind war vor den Augen des Vaters von einem umfallenden Süßwaren-Automat erschlagen worden. Laut Staatsanwaltschaft ist nicht zu klären, wer strafrechtlich die Verantwortung dafür trägt, dass das 150-Kilo-Gerät umfiel. Gegen die Einstellung der Ermittlungen wollen die Eltern erneut Beschwerde einlegen.

Das Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung hatte sich gegen die Aufstellerfirma aus Hilden gerichtet. Ein Gutachter hat vor einem Jahr festgestellt, dass der Automat nicht vorschriftsgemäß befestigt war.

Das Gerät sei aus der Verankerung gerissen, danach auf seinen alten Platz geschoben worden. Wann und vom wem, sei trotz der Befragung alter und neuer Zeugen nicht zu klären. Die Stadt als Hausherrin der Halle hat stets alle Verantwortung bei der Aufstellerfirma gesehen.dpa

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