Tochter (2) ermordet - Lebenslange Haft für Vater

Köln (dpa). Für den Mord an seiner kleinen Tochter muss ein 38-Jähriger lebenslang hinter Gitter. Es bestünden keinerlei Zweifel daran, dass er die Zweijährige getötet habe, urteilte das Landgericht Köln am Mittwoch.

Hintergrund der Tat im vergangenen Juli sei ein Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin, der Mutter des Kindes, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gewesen. Der Angeklagte habe aus Rache, Wut, Zorn und Verzweiflung gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Tat sei als Bestrafung der Mutter gemeint gewesen und allein deshalb verachtenswert und auf niedrigster Stufe stehend.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und kein konkretes Strafmaß genannt.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess zwar nicht abgestritten, aber behauptet, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Diese Erinnerungslücke glaubten ihm die Richter aber nicht. Vielmehr habe der Unternehmensberater das Verbrechen während einer monatelangen juristischen Auseinandersetzung mit der Mutter akribisch geplant. Der Angeklagte habe das Kind wie ein Instrument seiner Rache benutzt.

Nach der Tat hatte der 38-Jährige mehrere vergebliche Selbstmordversuche unternommen, ehe er sich schließlich der Polizei stellte. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Mann voll schuldfähig. Die Urteilsverkündung verfolgte er ohne äußerlich erkennbare Regung.

Wie das Kind genau zu Tode kam, blieb offen. Ein rechtsmedizinisches Gutachten ging jedoch davon aus, dass es am wahrscheinlichsten durch Ersticken starb.

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