Suhrkamp Verlag: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Berlin (dpa) - Nach jahrelangem Streit der Gesellschafter ist für den traditionsreichen Suhrkamp Verlag das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Berliner Gerichtssprecher Ulrich Wimmer teilte am Mittwoch mit, das Amtsgericht Charlottenburg habe das Verfahren am Dienstagabend wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Geschäftsführung bleibe im Amt, werde aber von einem Sachwalter überwacht.

Das Verfahren bietet die Chance, das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, die 61 Prozent am Unternehmen hält, ist mit dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) seit Jahren zerstritten. Beide hatten gerichtlich beantragt, sich gegenseitig als Teilhaber auszuschließen.

Nach Angaben von Suhrkamp würde die Rechtsform der Aktiengesellschaft Existenz und Handlungsfähigkeit des Verlags sichern. Der Gesellschafterstreit, der die Insolvenz ausgelöst habe, würde das operative Geschäft dann nicht länger beeinträchtigen können.

Nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ fehlten Suhrkamp im August drei Millionen Euro in der Kasse. Das gehe aus einer eidesstattlichen Versicherung von Geschäftsführer Jonathan Landgrebe hervor, schreibt das Blatt.

Der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde wollte die Zahlen auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht bestätigen. Es sei aber richtig, dass das Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig sei; dies sei ja der Grund für das jetzt eröffnete Insolvenzverfahren. Zudem stimme es, dass der Verlag derzeit keine Bankkredite bekomme. „Der laufende Geschäftsbetrieb ist aber gesichert“, so der Sachwalter.

An der Stellung der Gesellschafter werde der Formwechsel des Unternehmens nichts ändern, erklärte Suhrkamp weiter. Sie würden als Aktionäre wie bisher am Unternehmen beteiligt sein. Allerdings werde künftig ein Vorstand - kontrolliert von einem durch die Aktionäre gewählten Aufsichtsrat - eigenverantwortlich handeln.

Die zuständige Richterin will den Insolvenzplan innerhalb der kommenden zwei Wochen prüfen. Wird er angenommen, erhalten ihn die Beteiligten zur Stellungnahme.

Nach Einschätzung von Rattunde könnte noch im Herbst das Unternehmen aus der Insolvenz geholt werden. Bereits Anfang Oktober sei die erste Gläubigerversammlung geplant. Die Gläubiger könnten entweder bei diesem oder bei einem Termin kurz darauf über das Sanierungskonzept abstimmen. Sie sollen laut Rattunde ihr Geld „zumindest weitgehend“ erhalten. Die Gesellschafter blieben zunächst außen vor.

Der Plan sieht laut Verlag auch ein Abfindungsangebot vor, sollte einer der beiden Gesellschafter an dem umgewandelten Verlag nicht mehr beteiligt sein wollen. „Damit wird jedem der Gesellschafter die Möglichkeit eröffnet, seine Aktien gegen Erhalt eines Abfindungsbetrags an die Gesellschaft - oder mit Zustimmung des Verlags - an einen Dritten zu übertragen“, heißt es in der Mitteilung von Suhrkamp.

Ende Mai hatte Suhrkamp ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Der Verlag sollte nach einem Gerichtsurteil 2,2 Millionen Euro als Gewinnausschüttung an Barlach auszahlen. Mit dem Schutzschirm war die Auszahlungspflicht zunächst ausgesetzt worden. Danach hatten die Beteiligten drei Monate Zeit, Sanierungsvorschläge zu unterbreiten. Dann musste - wie jetzt geschehen - über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.

Der Streit zwischen Unseld-Berkéwicz, der Witwe der früheren Verlagspatriarchen Siegfried Unseld, und Barlach tobt seit 2006. Damals war der Hamburger Medienunternehmer gegen Berkéwicz' Willen in den Verlag eingestiegen und hatte versucht, dort Macht zu übernehmen. Beide Seiten überzogen sich seither gegenseitig mit einer Vielzahl von Verfahren.

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