Streit um Hilfe für missbrauchte Kinder

Behinderte haben keinen Anspruch auf Entschädigung aus Opferfonds. Das soll geändert werden.

Streit um Hilfe für missbrauchte Kinder
Foto: Reimann

Berlin. Für Uwe Schummer, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung, ist es „ein fortwirkender Skandal“: Bei der Einrichtung von Entschädigungsfonds für missbrauchte Heimkinder seien Menschen mit Behinderung schlichtweg nicht berücksichtigt worden. Diese Gerechtigkeitslücke müsse „zeitnah geschlossen werden“, fordert der Abgeordnete aus dem Kreis Viersen.

„Ein Entschädigungsfonds für Missbrauchsopfer mit Behinderung ist keine parteipolitische Frage“, betont Schummer. Bereits im vergangenen Dezember hätten die Behindertenbeauftragten aller vier Fraktionen im Deutschen Bundestag in einem gemeinsamen Schreiben an die zuständige Bundesministerin Andrea Nahles dazu aufgefordert, den neuen Opferfonds zügig ins Leben zu rufen. Bis heute sei das aber nicht geschehen.

Die Verantwortung dafür liege bei den Ländern: Der Bund habe im vergangenen Herbst bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder ein Gründungskapital von 20 Millionen Euro angeboten. Auch die Kirchen und Bayern hätten zugestimmt. „Alle anderen Bundesländer lehnten jedoch ab“, bedauert Schummer. Der Opferfonds hätte deshalb noch nicht aufgelegt werden können.

„Die Länder sagen, dass sie das Geld nicht haben“, berichtet Schummer. Offiziell klingt das allerdings anders: Aufgrund der Erfahrungen mit dem bestehenden Fonds „Heimerziehung“ müsse man gemeinsam mit dem Bund einen „rechtssicheren Weg finden“, hieß es zum Beispiel vor einigen Wochen aus dem nordrhein-westfälischen Sozialministerium.

Zwei Fonds für sexuell missbrauchte Heimkinder in Ost- und Westdeutschland waren 2012 eingerichtet worden. Die Kosten teilten sich zu je einem Drittel Bund, Kirchen und Länder. Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie untergebracht waren, werden von diesen Fonds aber nicht erfasst. „Sie haben deshalb bis heute keinen Anspruch auf Entschädigung“, sagt Schummer.

Betroffen seien bundesweit 24 000 Kinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie weitere 8900 Kinder, die in Psychiatrien oder auf Stationen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht waren. Der Abgeordnete spricht hier von einer mehrfachen Diskriminierung: Wer etwa in seiner Familie missbraucht wurde, deswegen in ein Heim kam und dort erneut missbraucht wurde, könne dafür keine Ansprüche geltend machen.

Schummer sieht NRW in einer besonderen Verantwortung: Wenn hier jetzt die „Blockade“ beendet werde, könnten sich auch die anderen Länder nicht mehr verweigern. Zum 1. Januar 2016 könne der neue Opferfonds dann eingerichtet werden — „spätestens“.

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