Strafbefehl nach Rettungsfahrt gegen Notarzt aufgehoben

München/Neuburg a.d. Donau (dpa) - Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben.

Strafbefehl nach Rettungsfahrt gegen Notarzt aufgehoben
Foto: dpa

Der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt lasse eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten, sagte am Montag der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Georg Freutsmiedl. Das habe „die nochmalige Überprüfung des Vorganges“ ergeben. Das Verfahren werde in Kürze eingestellt.

Der Fall hatte viel Empörung ausgelöst. Bis Montagmittag unterzeichneten mehr als 200 000 Menschen eine Online-Petition, in der ein „Freispruch“ für den Mediziner gefordert wurde.

Der Notarzt Alexander Hatz war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und zu ersticken drohte. Auf der Fahrt überholte der Notarzt mehrere Autos. Ein Autofahrer und ein Zeuge zeigten ihn an. Daraufhin erhielt er einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Außerdem sollte er sechs Monate lang seinen Führerschein abgeben.

Freutsmiedl räumte ein, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft auch aufgrund des großen Medienechos mit dem Fall befasst habe. Die Entscheidung sei aber völlig unabhängig von den öffentlichen Protesten und im Einvernehmen mit der untergeordneten Ingolstädter Behörde gefallen.

Der Notarzt und seine Verteidiger nahmen die Nachricht mit Genugtuung auf. „Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung der Staatsanwaltschaft“, sagte Rechtsanwalt Florian Englert. Der Strafbefehl sei „nicht ansatzweise haltbar“ gewesen, betonte auch sein Kollege Günther Schalk. „Wer auf dem Weg zu einem erstickenden Kind ist, fährt per se nicht rücksichtslos, um seines eigenen Fortkommens willen“, argumentierten die Verteidiger.

Die Entscheidung zur Aufhebung des Strafbefehls habe der Generalstaatsanwalt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt getroffen, erläuterte Freutsmiedl. Maßgeblich sei die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt selbst gewesen - und die sei erst einen Tag nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen.

Der Mediziner hatte den Strafbefehl nicht akzeptieren wollen. Deshalb sollte der Vorfall demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg an der Donau verhandelt werden.

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