Staatsanwaltschaft lehnt Freilassung Achenbachs ab

Muss Kunstberater Helge Achenbach volle sechs Jahre Haft absitzen? Für einen Ersttäter wäre das ungewöhnlich. Das Landgericht in Kleve wird darüber demnächst entscheiden müssen.

 Keine vorzeitige Haftentlassung für Helge Achenbach. (Archivfoto)

Keine vorzeitige Haftentlassung für Helge Achenbach. (Archivfoto)

Foto: Roland Weihrauch

Kleve. Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Entlassung von Kunstberater Helge Achenbach (66) nach zwei Dritteln seiner Haftstrafe ab. Das geht aus einem Schreiben des Landgerichts Kleve hervor, das Achenbach in sozialen Netzwerken veröffentlichte. Eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen wollte dazu am Montag keine Stellung nehmen. Die Gründe beträfen die Persönlichkeitsrechte Achenbachs.

Achenbach war 2015 wegen Betruges in Millionenhöhe an reichen Kunden, darunter dem verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht plant an diesem Mittwoch eine Anhörung zur Strafaussetzung auf Bewährung nach zwei Dritteln.

Achenbach saß bereits seit Juni 2014 in Untersuchungshaft. Demnach hat er im Juni 2018 zwei Drittel der Gesamtstrafe verbüßt. „Bei Erstverbüßern wird die Strafe in der Regel nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt“, sagte Achenbachs Anwalt Thomas Elsner. „Wir sehen bei Herrn Achenbach keine Gründe, die dem entgegenstehen würden.“ Zu den Gründen der Staatsanwaltschaft wollte er sich auch nicht äußern.

Das Landgericht Kleve hatte Achenbach bereits im vergangenen Dezember nach der Hälfte der Strafe aus der Haft entlassen wollen. Das Oberlandesgericht hatte dies aber abgelehnt, nachdem die Staatsanwaltschaft Essen dagegen Beschwerde eingelegt hatte. Achenbachs tadelloses Verhalten in der Haft rechtfertige diesen Schritt nicht, hieß es damals. (dpa)

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