Formaljuristische Gründe Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Metzelder-Urteil ein

Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Es geht vor allem um das Handy.

 Gegen das Metzelder-Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Gegen das Metzelder-Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte am Freitag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Sollte sich der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es am Freitag aus Justizkreisen.

Metzelder war am Donnerstag zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und weitergeleitet zu haben.

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

(dpa)
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